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Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und zum Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK.
Hier finden Sie ein Verzeichnis der bundesweit von den IHKs öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Recherchemöglichkeit.
Sachverständige dürfen ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen.
Die Sachverständigenordnung soll geändert werden. Hierzu kann bis zum 15. November 2025 Stellung genommen werden.