Ursprungsland

Verwirrende Ursprungsangabe: EU oder ein konkretes Ursprungsland?

Stand: April 2023
Wann ist die Angabe „EU“ möglich oder erforderlich, wann muss ein konkreter Mitgliedsstaat genannt werden?

1. präferenzieller Ursprung: immer EU

Die Angabe des präferenziellen Ursprungs auf Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1) oder Ursprungserklärungen kann nur „EU“ oder „Europäische Union“ lauten. Die Angabe eines Mitgliedsstaats kann insbesondere auf Lieferantenerklärungen zusätzlich erfolgen. Der Grund ist, dass nur die EU Handelsabkommen mit andere Staaten abschließen kann und nicht die einzelnen Mitgliedsstaaten.
Bei einigen älteren Abkommen ist noch die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaft“ oder „EG“ in den grenzüberschreitenden Dokumenten möglich (also nicht in der Lieferantenerklärung). Eine umfassende Übersicht zu Länderbezeichnungen in Präferenznachweisen bietet auch der Zoll auf seiner Webseite an.

2. nichtpräferenzieller Ursprung: grundsätzlich beides möglich

Der Grundsatz gemäß Unionszollkodes ist die Angabe „EU“ oder „Europäische Union“, in der Praxis wird häufiger der nichtpräferenzielle Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats genannt. Das liegt daran, dass in einigen Ländern die Ursprungsangabe „EU“ nicht akzeptiert wird, beispielsweise in den USA, Südkorea oder Saudi-Arabien. In Großbritannien ist die Angabe „EU“ nun wieder akzeptiert.
So lange es keine Schwierigkeiten mit der Angabe „EU“ im Ausland gibt, kann diese verwendet werden. Der Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats ist immer möglich. Für Ursprungszeugnisse gilt: Wenn der Ursprung eines EU-Mitgliedsstaats genannt wird, wird diese Angabe mit dem Zusatz „(Europäische Union)“ ergänzt. 

3. Außenhandelsstatistik: immer nationaler Ursprung

Für die Außenhandelsstatistik muss immer der nichtpräferenzielle Ursprung angegeben werden, die Form ist durch das Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik vorgegeben. Also ist die Angabe beispielsweise DE oder IT erforderlich, EU ist nicht möglich. Diese Vorgaben gelten für Intrastatmeldungen und Zollanmeldungen (ATLAS-Meldungen).
Hinweis: Die Ursprungsangabe ist bei Intrastat-Versendungsmeldungen seit Januar 2022 vorgeschrieben, in Ausfuhranmeldungen wird die Ursprungslandangabe mit der Umstellung auf ATLAS 3.0 ebenfalls zum Pflichtfeld. Als Angabe des Bestimmungslandes ist EU Seit März 2022 ebenfalls nicht mehr möglich.