Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Um Marktzugang in ein Land zu bekommen, ist oftmals das Ursprungsland der Waren nachzuweisen. Dieser Urpsurng wird nicht-präferenzeller oder handelspolitischer Ursprung genannt. Mit einem Ursprungszeugnis kann dieser Nachweis geführt werden. Hier erfahren Sie, was bei der Ausstellung zu beachten ist.
Link: Bescheinigung von Einladungsschreiben Link: Ursprungszeugnisse online Link: Die Bescheinigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland: Legalisation und Apostillen Link: Der nichtpräferenzielle Ursprung