Patente, Marken & Co.

In 5 Schritten zum Schutzrecht

Es reicht nicht, der Erste zu sein, der ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine griffige Bezeichnung auf den Markt bringt. Um diesen Erfolg auf Dauer zu sichern, muss man seine Rechte schützen. Denn es gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet, sofern kein Schutzrecht eingreift, dürfen Waren und Produkte nachgeahmt werden.

1. Welches Schutzrecht kommt in Frage?

  • Haben Sie eine technische Erfindung gemacht oder ein neues Verfahren entwickelt? Dann sollten Sie überlegen, Patentschutz zu beantragen.
  • Sie haben eine Entwicklung gemacht, die Sie sehr schnell schützen wollen? Eine Gebrauchsmuster-Anmeldung könnte eine attraktive Möglichkeit sein.
IHK-Tipp: Eine Erfindung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Bereits ein Beitrag in einer Fachzeitschrift, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.
  • Haben Sie eine neue äußere Form- und Farbgestaltung für ein Erzeugnis entworfen? Schützen Sie dieses Design durch Eintragung.
  • Wenn Sie den Namen eines Produktes oder einer Dienstleistung schützen lassen wollen, können Sie diesen als Marke anmelden.
Patente Gebrauchsmuster Marken Design
schützen...
technische Erfindungen & Verfahren
technische Erfindungen (außer Verfahren)
die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen
Farb- und Formgebung von nahezu allen industriellen oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen
Erfordernisse für den Schutz
-neu
-erfinderische Tätigkeit
-gewerblich anwendbar
-ausführbar
-neu
-erfinderischer Schritt
-gewerblich anwendbar
-grafisch darstellbar
-nicht nur reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
-Unterscheidungs-
kraft
-Neuheit und Eigenart
Schutz beginnt...
mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt
mit der Eintragung in das Register
mit dem Anmeldetag, der mit der Eintragung der Marke in das Register zuerkannt wird
mit der Eintragung in das Register
maximale Laufzeit
20 Jahre
10 Jahre
unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre)
25 Jahre

2. Kann ich Fördergelder für mein Schutzrecht erhalten?

In einigen Fällen können Sie Fördergelder für den Schutz Ihrer Entwicklung beantragen. Wir untersützen und beraten Sie dabei.
Mit der WIPANO-Förderung werden kleine und mittlere Unternehmen bei der erstmaligen Sicherung ihrer FuE-Ergebnisse durch Gewerbliche Schutzrechte unterstützt und angeleitet. Die Aktion wendet sich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Mit dem Innovationsgutschein A lassen sich wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation wie z. B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Simulationen, Werkstoff-, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik u.v.m. fördern.

3. Warum Sie recherchieren sollten...

Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung gründlich recherchieren (oder recherchieren lassen), können Sie das Risiko minimieren, ein fremdes, bereits bestehendes Schutzrecht zu verletzen. Auch können Sie die Gefahr reduzieren, dass Ihre Eintragung möglicherweise wegen eines älteren Standes der Technik oder anderer Schutzhindernisse angefochten und gelöscht wird.
Vor einer Entwicklung sollten Sie also Grundlagenrecherchen nach
  • Stand der Technik,
  • Konkurrenz und
  • auf denjenigen Märkten durchzuführen, auf denen das Produkt oder Verfahren angeboten werden soll.
Zum Stand der Technik zählt alles technische Wissen, das irgendwann veröffentlicht wurde. Da dieses Wissen sich Tag für Tag vermehrt, müssen alle die entwickeln ständig auf dem neusten Stand gehalten werden.
Die IHK Ostwürttemberg bietet Seminare zur Recherche in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts an. Es werden die nötigen Werkzeuge wie Dokumentenarten, Dokumentenaufbau und Internationale Patentklassifikation vorgestellt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ermöglicht kostenlos die Durchführung von Online-Recherchen zu Schutzrechten. Weitere Rechercheplattformen finden Sie unter "weitere Infos".
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Recherchen im Patent- und Markenzentrum in Stuttgart durchzuführen. Hier stehen Ihnen eine Vielzahl von Datenbanken zur Verfügung. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern Ihnen den Zugang und unterstützen bei den Recherchen. 

4. Anmeldung eines Schutzrechts

Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit einem Anmeldeformular für das jeweilige Schutzrecht. Bei Patenten und Gebrauchsmustern müssen allerdings zum Anmeldeformular folgende Bestandteile mitgeliefert werden:
  • Technische Beschreibung der Erfindung, gegebenenfalls mit Bezugszeichenliste
  • Patentansprüche
  • Zeichnungen, falls von Ihnen als notwendig erachtet
  • Zusammenfassung
  • Erfinderbenennung
Antragsunterlagen sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena erhältlich. Das DPMA hält die Dokumente mit ergänzenden Merkblättern auch im Internet zum Herunterladen bereit: Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design
Die Unterlagen zur Anmeldung eines Europäischen Patents hält das Europäische Patentamt (EPA) ebenfalls im Internet zum Herunterladen bereit: Europäisches Patent
Unterlagen zur Anmeldung Internationaler Patente stehen auf der Internetseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) zum Herunterladen bereit: Internationales Patent
Im Allgemeinen werden die Unterlagen persönlich oder per Post bei den Dienststellen des DPMA eingereicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die elektronische Anmeldung möglich. Auch Europäische und Internationale Patente können über das DPMA eingereicht werden. In Baden-Württemberg können Anträge auch persönlich oder postalisch beim Patent- und Markenzentrum in Stuttgart eingereicht werden.
Europäische Patentanmeldungen können auf dem Postweg, per Fax oder online eingereicht bzw. bei den Annahmestellen des EPA (München, Berlin, Den Haag) persönlich abgegeben werden. Internationale Patentanmeldungen können ebenfalls beim EPA eingereicht werden.

5. Den wirtschaftlichen Erfolg sichern

Vielleicht, mit einem Kooperationspartner, dem Sie die Erfindung und/oder Entwicklung anbieten? Dieser muss den Wert dieser Erfindung erkennen. Stellen Sie deshalb zu jedem Technologieangebot, verkaufsentscheidende Informationen zusammen. Je hochwertiger diese Informationen sind, desto größer die Chance, dass ein Kooperationspartner gefunden wird.
Für ein Technologieangebot sollten Sie zusammenstellen:
  • Die vollständige Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung,
  • Recherchebericht des entsprechenden Patentamtes oder eines anderen Recherche-Instituts,
  • prospektähnliche Ausarbeitung über die Erfindung/Entwicklung mit Fotos, Zeichnungen und verkaufsentscheidenden Informationen.

Direkte Kontaktaufnahme mit Unternehmen

Um Schutzrechte erfolgreich fremdverwerten zu können, müssen zunächst die richtigen Unternehmen recherchiert und angesprochen werden. Hilfreich sind hierbei überregionale Branchenverzeichnisse sowie die kostenlose Firmendatenbank "FIT" des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags, mit Infos zu über 100.000 Firmen aus Baden-Württemberg.

Technologiebörsen

  • Technologie sucht Abnehmer
    Als Inhaber von angemeldeten Schutzrechten können Sie hier Ihre Innovationen in der Projektübersicht anbieten.
  • Lizenzdatenbank
    Der Rechtsstand-Auskunft und Lizenz-Förderungs-Dienst des Deutschen Patent- und Markenamtes informiert auf Antrag, über geschützte Erfindungen, für die eine Möglichkeit der Lizenznahme besteht.
  • Europäische Technologiebörse
    Die EU-Technologiebörse des "Enterprise Europe Network" verfügt über Technologieangebote von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus ganz Europa.

Ideen-Verwertungsmesse

  • Erfindermesse in Nürnberg
    Die iENA - Internationale Leitmesse für Ideen-Erfindungen-Neuheiten - ermöglicht internationale Kontakte zwischen Erfindern und Vertretern aus Industrie und Wirtschaft.

Verwertungsdienstleister

Um Schutzrechte zu verwerten gibt es auch die Möglichkeit, das Dienstleistungsangebot von Beratungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Je nach Anforderungen übernehmen diese die Suche nach Partnern für Kooperationen, Verkauf und Lizenzierungen. Diese Dienstleistungen werden gegen Bezahlung angeboten.

Gerne beraten wir Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort oder direkt bei Ihrer IHK Ostwürttemberg. Sprechen Sie uns an. Peter Schmidt, Tel. 07321 324-126, schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de