Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zu verbessern.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des BFSG. Besonders hilfreich ist die FAQ-Sammlung, die inzwischen auch nach Branchen gegliedert ist. So finden Unternehmen gezielt Informationen zu den Anforderungen in ihrem Bereich. Die FAQ-Sammlungen sind für folgende Anwendungsbereiche verfügbar: