IHK Ostwürttemberg

Abgrenzung Handwerk

Allgemeine Abgrenzungskriterien
In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit: Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen und Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (§ 1 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Beschränkung stellt § 1 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) dar. Danach ist der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen gestattet (sog. Meisterprivileg).
Handwerk, handwerksähnlich oder Industrie und andere nichthandwerkliche Tätigkeiten?
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nicht handwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben (sog. Mischbetriebe).
Dezember 2020