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Einstiegsqualifizierung (EQ) - Azubi auf Probe

Was ist eine EQ – Einstiegsqualifizierung?

Betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQs) mit IHK-Zertifikat, sind Türöffner in die Ausbildung oder Beschäftigung. Sie richten sich an Jugendliche, die die formalen Voraussetzungen (schulische Qualifikation, persönliche Reife) noch nicht optimal erfüllen.

Jugendliche erhalten mit der EQ die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monate bestimmte Inhalte eines Ausbildungsberufes (EQ-Modul), die praktischen Abläufe in einem Unternehmen und den Berufsalltag kennen zu lernen.
Umgekehrt haben Unternehmen in einer EQ die Gelegenheit, ihren künftigen Azubi oder Mitarbeiter im Arbeitsalltag zu erleben und dessen Potentiale zu erkennen.
Da Jugendliche noch der Berufsschulpflicht unterliegen, besuchen EQ-Praktikanten während ihres Praktikums die Berufsschule des entsprechenden anerkannten Ausbildungsberufs. Der Vorteil: schließt sich an die EQ eine adäquate Berufsausbildung an, so kann die EQ-Zeit bis zu sechs Monate auf die Regelausbildungszeit des Ausbildungsberufs angerechnet werden.

Was Unternehmen wissen müssen

  • Das Unternehmen schließt mit den Jugendlichen einen EQ-Vertrag über die Einstiegsqualifizierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 581 KB) und reicht diesen bei der zuständigen Stelle (IHK) ein.
  • Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.
  • Die Höhe der EQ-Vergütung entspricht mindestens der Höhe des Förderbetrags der Agentur für Arbeit. Dies beträgt zur Zeit monatlich 262 Euro.
  • Die vertraglich festgelegte Vergütung wird vom Betrieb monatlich ausbezahlt, unabhängig davon, ob die EQ gefördert wird. Eine Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in der EQ besteht nicht.
  • Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Nähere Auskunft erteilt Ihnen der Arbeitgeber-Service Tel. 0800/4555520.
    Zum Förderantrag der Agentur für Arbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)
  • EQ-Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsteilbereiche eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.
  • Pflichten: Die EQ-Praktikanten verpflichten sich regelmäßig und pünktlich zur "Arbeit" zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebes.
  • Falls für den EQ-Teilnehmer bzw. der EQ-Teilnehmerin noch Berufsschulpflicht besteht, muss diese erfüllt werden. Hierbei ist der Besuch einer entsprechenden Fachklasse anzustreben, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert.
  • Im besonderen Fall kann die EQ auf eine anschließende adäquate Berufsausbildung mit maximal 6 Monaten angerechnet werden. Daher sollte schon während der EQ-Maßnahme geprüft werden, ob nach sechs Monaten das EQ-Vertragsverhältnis in ein offizielles Berufsausbildungsvertragsverhältnis umgewandelt werden kann. Eine IHK-Ausbildungsberechtigung muss hierzu vorhanden sein.
  • Für EQ-Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen (Nachhilfe) gewährt werden.
  • Der EQ-Betrieb stellt am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus.
  • Die IHK erstellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme der EQ aus, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Einstiegsqualifizierung finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums unter www.gesetze-im-internet.de.