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Nr. 4491904

Zweitschrift eines IHK-Ausbildungszeugnisses bestellen

Bitte beachten Sie:
Die Erstellung einer Zweitschrift zu Ihrem IHK-Ausbildungszeugnis ist nur möglich, wenn die betreffende Prüfung von der IHK Ostwürttemberg abgenommen wurde. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Einrichtung, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat (Handwerkskammer, Berufsschule, etc.).

Die Gebühr für die Erstellung der Zweitschrift beträgt 40,- Euro und ist vorab zu bezahlen.

Indem Sie den Button “Absenden" drücken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre unten eingetragenen personenbezogenen Daten zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs gespeichert werden. Weitere Infos zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.