IHK Ostwürttemberg

Antrag auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Nach § 45 Abs. 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) können Auszubildende, nach Anhörung der Ausbildenden (Ausbildungsbetriebe) und der Berufsschule, vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Über den Antrag des Auszubildenden auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK als zuständige Stelle.
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine Sondervereinbarung zwischen dem Auszubildenden und der IHK als prüfende Stelle. Im Vergleich dazu besteht schon vor oder zu Beginn einer Ausbildung die Möglichkeit für eine vertraglich zu vereinbarende Verkürzung der Regelausbildungszeit, die direkt zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden kann.

Wird ein Antrag des Auszubildenden auf eine vorzeitige Zulassung von der IHK bewilligt und der Auszubildende besteht die Abschlussprüfung, so endet auch hier das vertraglich vereinbarte Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb vorzeitig, zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bestehens der Abschlussprüfung (§ 21 BBiG).

Antragstellung und Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung:

  • Mit der Antragstellung auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erklärt der Auszubildende gegenüber der IHK eigenverantwortlich seine Absicht, eine Prüfungsperiode früher als vertraglich vorgesehen, zur IHK-Abschlussprüfung bzw. zur Teil 2 Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Der schriftlich Antrag kann nur vom Auszubildenden selbst an die IHK gestellt werden. Der Antrag besteht aus dem Antragsformular und einem Anlageblatt zur Anhörung des Ausbildungsbetriebs sowie zur Notenbestätigung der Berufsschule.
  • Die aktuellen Schulleistungen (Noten) in der Berufsschule, die auch für die IHK-Abschlussprüfung relevant sind, müssen im Gesamtdurchschnitt mindestens mit „gut” bewertet sein (Note 2,49 oder besser). Noten nicht berufsrelevanter Schulfächer z.B. Deutsch, Religion oder Ethik, bleiben bei der Berechnung dieser Durchschnittsnote außer Betracht.

    Für die Zulassung ist der aktuelle Leistungsstand in der Berufsschule und der Ausbildungsfortschritt im Betrieb entscheidend.
    Die verbindliche Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule sollten daher erst circa 6 Wochen vor dem Anmeldeschlusstermin der gewünschten IHK-Prüfung eingeholt werden. Zu früh gestellte Anträge muss die IHK Ostwürttemberg leider ablehen.
  • Zusätzlich muss der Auszubildende folgende Voraussetzungen zur Prüfungszulassung gem. § 43 Abs. 1 BBiG zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt haben:
     
    • Teilnahme an der IHK-Zwischenprüfung bzw. Teil 1 Abschlussprüfung,
    • Tatsächliches Durchlaufen der vorgeschriebenen betrieblichen Ausbildungszeit, ohne längerfristige Krankheitstage oder sonstigen Fehlzeiten
    • Ein vom Auszubildenden ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), der zusätzlich zum Antrag auf eine vorzeitige Zulassung über die Upload-Seite der IHK-Ostwürttemberg hochgeladen werden muss.
  • Mit der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung dürfen außerdem folgende Mindestausbildungszeiten
    insgesamt nicht unterschritten werden (siehe Tabelle): 
Regelausbildungszeit  
nach der Verordnung des Ausbildungsberufs:
Mindestausbildungszeit
die auch im Fall einer vorzeitigen Zulassung
mindestens durchlaufen sein muss:
42 Monate
24 Monate
36 Monate
18 Monate
24 Monate
12 Monate


Antragsformular (Download) /
Zeitpunkt der Antragsstellung /

Upload Ihres Berichtsheftes

  • Das Antragsformular fnden Sie als Download im IHK-Register Berufe A - Z
    beim entsprechenden Ausbildungsberuf im unteren Abschnitt.
    Achtung! Manche Ausbildungsberufe erfordern zusätzliche Anlagen oder Formulare, die dem Antrag beigefügt werden müssen.
  • Der vollständige Antrag kann frühestens sechs Wochen
    vor dem offiziellen Anmeldeschlusstermin
    der gewünschten Abschlussprüfung
    an die IHK Ostwürttemberg gestellt werden. Terminlich zu früh gestellte Anträge muss die IHK Ostwürttemberg ablehen.

    Sie können uns Ihren Antrag auf dem Postweg oder per Email zusenden
    (siehe zuständige/r Mitarbeiter/in im Prüfungswesen).
  • Laden Sie gleich nach Ihrer Antragstellung auf vorzeitige Zulassung auch noch zusätzlich Ihren Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) auf dieser Upload-Seite der IHK Ostwürttemberg hoch.
    Denn auch ein vollständiger und ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist ein weiteres Zulassungskriterium zur Abschlussprüfung.