Ausbildung

Zulassung Externer zur Abschlussprüfung

Was bedeudet das?

In besonderen Fällen können auch Personen zur IHK-Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen werden, die vorab keine duale Ausbildung im angestrebten Beruf erfolgreich absolviert haben. Anders als Auszubildende haben diese Personen die berufliche Handlungsfähigkeit jenseits einer typischen Berufsausbildung erworben. Sie haben die erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vielmehr durch einschlägige und zeitlich ausreichende Berufstätigkeit erlernt.
Einer der Vorteile für die Externen ist, dass sie bei Bestehen der Prüfung auch ein "normales" IHK-Abschlusszeugnis erhalten, aus dem nicht erkennbar ist, welchen Qualifizierungsweg sie zur Prüfung genommen haben. Für sie gelten dieselben Prüfungsanforderungen, die auch an Auszubildende gestellt werden. Die Berufsanforderungen müssen gleichermaßen bewältigt werden.


Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Regelausbildungszeit des entsprechenden Ausbildungsberufs beruflich tätig gewesen sind.

Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf, ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder einer Berufstätigkeit im Ausland. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber/-in die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.

Zulassungsvoraussetzung

Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss ein Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich und entsprechend des Berufsbildes des jeweiligen Ausbildungsberufes erbracht werden:
Dauer der Berufstätigkeit
Regelausbildungszeit
Nachzuweisende Mindestzeit einschlägiger Berufstätigkeit
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4 Jahre und 6 Monate
3,5 Jahre
5 Jahre und 3 Monate
Art der Berufsausbildung

Auf die Mindestzeit können nur einschlägige Berufstätigkeiten angerechnet werden. Dabei ist die gesamte Bandbreite des jeweiligen Berufsbildes durch die Berufstätigkeit abzudecken, d.h. der Erwerb aller in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden.

Die Ausbildungsordnungen der einzelnen Berufe und ihre Regelausbildungszeiten können auf unserer IHK-Ostwürttemberg Internetseite abgerufen werden.


Antrag und Termine

Das Antragsformular auf Zulassung zur Externenprüfung erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK Ostwürttemberg (siehe Ansprechpartner zur Prüfung).

Ihr Antrag sollte spätestens Ende Januar für den Prüfungstermin Sommer bzw. Ende Juli für den Prüfungstermin Winter gestellt werden. Die jeweiligen Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie auf unserer Internetseite.

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen – soweit vorhanden – beizulegen:
  • eine tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
  • das Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
  • Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise/qualifizierte Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeitsplatzbeschreibungen)
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
  • Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen
  • Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen
  • Weitere Nachweise, aus denen sich die bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen
Bitte beachten:
  • Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung einzureichen.
  • Bitte keine Arbeitsverträge einreichen.

Kosten

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung durch die IHK Ostwürttemberg ist kostenfrei. Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß der aktuellen Gebührenordnung der IHK Ostwürttemberg.