Fachkraft für Gastronomie (ab 08/2022)
Fachkräfte für Gastronomie erlernen alle Tätigkeiten im Bereich Produktion und Service. Das Gasterlebnis, die Verkaufsförderung und Warenlagerung bilden weitere praktische Schwerpunkte.
Bei dem Ausbildungsberuf „Fachkraft für Gastronomie“ besteht die Wahl zwischen den beiden Schwerpunkten „Restaurantservice“ und „Systemgastronomie“.
Im Anschluss an die abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung kann noch das dritte Ausbildungsjahr zum Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder Fachmann/-frau für Systemgastronomie absolviert werden.
Ordnungsmittel:
1.
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Sachliche und zeitliche Gliederung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB)
als Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
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2.
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Ausbildungsverordnung v. 14.03.2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1533 KB)
(inkl. Angaben zur Prüfung) |
3.
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Ausbildungsnachweis / Berichtsheft richtig führen
Onlineprogramme - Schreibvorlagen |
Formulare und Informationen zur Prüfung:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Wer kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen? |
IHK-Formular Antragstellung auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 361 KB) (frühestens 6 Wochen vor dem Anmeldeschlusstermin der Prüfung einreichen) |