Ausbildungsberuf

Berufskraftfahrer/in

Hohes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit sind hier gefragt. Berufskraftfahrer/-innen arbeiten im gewerblichen Güterverkehr oder in der Personenbeförderung im Linien- oder Reiseverkehr.
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B (PKW) und praktische Fahrerfahrungen sind ideale Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildung und für den weiteren Erwerb der für die Ausbildung und Prüfung erforderlichen Führerscheinklassen CE (LKW) bzw. D (Bus). Die PKW-Fahrerlaubnis kann aber auch bei einem entsprechenden Mindestalter und mit Absprache des Ausbildungsbetriebes auch erst zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres erworben werden.
Für das verkehrssichere Führen eines Fahrzeuges sind zudem körperliche Fitness und eine uneingeschränkte Sehkraft erforderlich.

Während der Berufsausbildung lernen die Auszubildenden nicht nur das verkehrssichere Fahren der Firmenfahrzeuge sondern auch wie man Fahrzeugteile, Aufbauten und Zubehör, z. B. Anhänger bzw. Sattelkupplungen, Kühlgeräte, elektrische, pneumatische bzw. hydraulische Anlagen bedient und wartet und eine Abfahrtskontrolle durchführt. Beim Beladen des Fahrzeugs muss der Berufskraftfahrer stets auf die richtige Gewichtsverteilung, Höchstladung und Ladungssicherung achten. Auch der richtige Umgang mit dem Navigationsgerät, dem digitalen Tachographen, den Lenk- und Ruhezeiten und den Versandpapieren sollte kein Problem darstellen. Ein gepflegtes und kundenfreundliches Auftreten spielt vor allem in der Personenbeförderung eine wichtige Rolle.

Kompetenzen

Über den externen Link gelangen Sie zu BERUFENET - der bundesweiten Berufe-Datenbank der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie weitere umfangreiche multimediale Informationen zum Ausbildungsberuf.

Rechtsgrundlagen

Über den externen Link gelangen Sie zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Dort finden Sie neben Informationen zum Ausbildungsberuf auch die Verordnung über die Berufsausbildung samt Ausbildungsrahmenplan.

Informationen zur Prüfung:

IHK – Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres:
1. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
2. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
3. Erstellen einer Fahrtenroute,
4. beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung.
IHK – Abschlussprüfung
Schriftlicher Teil:
  • Prüfungsbereich Beförderung: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Planung und Logistik: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit
Praktischer Teil:
Für die vier praktischen Aufgaben II kommen insbesondere in Betracht:
  1. Feststellen und Beschreiben von Fehlern und Mängeln am Fahrzeug sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung,
  2. Durchführen einer Abfahrtkontrolle,
  3. Vorbereitung einer Beförderung, insbesondere
    a) Kontrollieren von Transportgütern auf Mängel und Schäden sowie Durchführen der Ladungssicherung,
    b) Kontrollieren von Gepäck auf Mängel und Schäden sowie Sicherstellen der Fahrgastsicherheit,
  4. Situationsbezogenes Führen eines Kundengespräches.
Prüfungszeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Mai (schriftlich) / Juni-Juli (praktisch-mündlich)
Abschlussprüfung Winter: Dezember (schriftlich) / Januar (praktisch-mündlich)

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung