Berufsausbildung

Finanzielle Hilfen

Um eine Berufsausbildung nicht nur praxisnah über ausbildungsbegleitende Hilfen zu fördern sondern auch finanziell zu unterstützen, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die vom Bund oder Bundesland oder einer privaten Stiftung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe angeboten werden:

1. Kindergeldanspruch bei betrieblicher Berufsausbildung

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten.
seit dem 01.07.2019
1. u. 2. Kind
204 Euro
3. Kind
210 Euro
ab 4. Kind
235 Euro
Nähere Informationen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit  oder bei Ihrer zuständigen Familienkasse.
 

2. Berufsausbildungsbeihilfe

Die monatliche Ausbildungsvergütung reicht manchen Auszubildenden nicht aus.
Je nach Lebensumständen kann es schwierig werden, mit ein paar hundert Euro im Monat über die Runden zu kommen. Wer z.B. nicht mehr bei den Eltern wohnt, muss möglicherweise die Ausgaben für Miete, Telefon, Fahrten und Essen selbst bestreiten. Informationen zu den unterschiedlichsten finanziellen Hilfen in der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Aufgrund der zahlreichen Voraussetzungen empfiehlt es sich, einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zu vereinbaren. (Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd).


3. Bezuschussung von Blockschüler bei auswärtiger Unterbringung

Der Ministerrat hat am 08.11.2016 beschlossen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die während des Besuchs von Blockunterricht entstehen, unter Berücksichtigung einer häuslichen Ersparnis für die Verpflegung vollständig zu übernehmen. Finanzielle Zuwendungen an Auszubildende seitens der Betriebe sind weiterhin nur als freiwillige Leistungen einzustufen. Link zur Pressemeldung.
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Unterbringung in einer von der Schule empfohlenen oder bereitgestellten sonstigen Unterkunft in Anspruch genommen wird, und wenn die tägliche An- und Rückfahrt vom Wohnort zur Schule mit dem günstigsten Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden beträgt.
Anträge müssen bis spätestens zum 1. Oktober nach Schuljahresende vorliegen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.


4. Azubi-Transfer - bei Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung oder Stilllegung

Auszubildende, die wegen Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung oder Stilllegung ihres Ausbildungsbetriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortsetzen. Der übernehmende Betrieb kann hierzu eine Förderung des Programms "Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg beantragen.
Das Land zahlt einen Teil der entstehenden Ausbildungskosten als Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jeden übernommenen Auszubildenden.
Die Voraussetzungen für die Förderung aufnehmender Unternehmen sind:
  • hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
  • weniger als 500 Beschäftigte und
  • beabsichtigt die Fortsetzung der Ausbildung im laufenden Ausbildungsjahr.
  • Der Ausbildungsvertrag wurde bereits bei der zuständigen Stelle eingetragen.

5. Finanzielle Fördermöglichkeiten von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen

Das Dritte Sozialgesetzbuch kennt unter anderem Eingliederungszuschüsse und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zur Eingliederung behinderter Menschen. Informationen hierzu erteilt der Integrationsfachdienst, Ziegelstr.27, 73431 Aalen, Telefon 07361 / 62957 oder der Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Telefon 0711 / 6375-0.

6. Stiftung Ausbildung und Soziales - Förderung für die Ausbildung beantragen

Sie haben sich für eine Ausbildung entschlossen, Ihnen fehlen aber die nötigen finanziellen Mittel und alle üblichen Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG oder ähnliche Förderungen gelten nicht für Sie? Die Stiftung ermöglicht Ihnen eventuell eine finanzielle Unterstützung bei der Berufsausbildung, wenn eine Unterstützung über andere gängige Quellen nicht möglich ist.


7. Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der Kredit wird Azubis gewährt, die sich in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung befinden und zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Er ist unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern. Nach einer Frist von vier Jahren beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW.