Kritik am Mobilitätsgesetz
IHK warnt vor Mehrbelastungen für Unternehmen
Die IHK Ostwürttemberg kritisiert die Überlegungen der baden-württembergischen Landesregierung, das Landesmobilitätsgesetz über den veröffentlichten Entwurf hinaus auszuweiten.
„Mit der Realisierung dieser Pläne würde die Regierung den eigenen Versprechungen zum Bürokratieabbau widersprechen und damit an Glaubwürdigkeit verlieren“,
erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler.
„Das neue Gesetz würde in der sich abzeichnenden Form zu erheblichen Mehrbelastungen und deutlichen Kostensteigerungen bei den Unternehmen führen“,
sagt BWIHK-Vizepräsident Manfred Schnabel, der auch Präsident der in Verkehrsfragen federführenden IHK Rhein-Neckar ist.
Der im Gesetz geplante Mobilitätspass birgt in Verbindung mit einer City-Maut unkalkulierbare Risiken für die Innenstadtwirtschaft. Beim ebenfalls in der Diskussion befindlichen Modell einer Arbeitgeberabgabe würden Unternehmen pauschal belastet.
„Die Unternehmen finanzieren bereits über die Gewerbsteuer einen erheblichen Teil der ÖPNV-Infrastruktur und sollen mit dem neuen Gesetz zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das schadet unserem Wirtschaftsstandort“,
betonte Thilo Rentschler. Wettbewerbsverzerrend wirkt das Gesetz zudem in Grenzregionen zu Bundesländern, die ihren Unternehmen keine solchen Zusatzbelastungen aufbürden.
Der bürokratische Zusatzaufwand durch das Gesetz erscheint der IHK Ostwürttemberg enorm hoch: Die 44 im geplanten Gesetz vorgesehenen Radwegkoordinatoren werden mehrere Millionen Euro pro Jahr kosten und sind als Akteure im Planungsprozess für Radwege völlig unnötig. Mit der geplanten Erhebung von Mobilitätsdaten werden zusätzliche Pflichten für Verkehrsunternehmen geschaffen, die dauerhafte Bürokratielasten nach sich ziehen.
„Die Radwegekoordinatoren hat niemand bestellt. Innerhalb des Mobilitätspakts Aalen-Heidenheim beispielsweise werden bereits alle Verkehrsarten berücksichtigt und weiterentwickelt“,
erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler.
Die größte Belastung aus dem Gesetz wird sich jedoch durch den Mobilitätspass ergeben. Mit ihm sollen Kommunen die rechtliche Möglichkeit bekommen, zusätzliche Mittel für den ÖPNV einzunehmen. Bisher war vorgesehen, dass Einwohner oder Kfz-Halter einen ÖPNV-Beitrag zahlen. Nun steht im Raum, dass die zwei Mobilitätspass-Varianten „City-Maut“ und „Arbeitgeberabgabe“ wieder Teil des Gesetzes werden sollen. Dies ist umso unverständlicher, da die Landesregierung diese Varianten zuletzt gestrichen hatte.