Entsendung
EU-Bescheinigung Berufsanerkennung
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angeben. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbstständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Funktion oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Die Bescheinigung wird von der für Ihr Unternehmen zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer ausgestellt.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Beruf in den vergangenen zwei Jahren ausgeübt.
- Sie besitzen Nachweise über die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit
Ablauf
- Fordern Sie das Antragsformular bei uns an.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular und die nötigen Nachweise an uns zurück.
- Wir senden Ihnen die beglaubigte EU-Bescheinigung inkl. Gebührenbescheid
- Kosten: 8 Euro
- Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
