IHK-Vollversammlungswahl 2026Ihre Stimme für die Wirtschaft in Ostwestfalen
Nr. 6928696
VV-Wahl 2026
So läuft die Vollversammlungswahl 2026 ab
Im September 2026 endet die Legislaturperiode der im Jahr 2022 gewählten ehrenamtlichen Mitglieder der Vollversammlung (VV) der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). Aus diesem Grund wird die Vollversammlung für die Wahlperiode 2026 bis 2030 neu gewählt. Die Wahl von 72 Vollversammlungsmitgliedern erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) sowie der Wahlordnung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
Die Einsichtnahme ist auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk beschränkt.
Anträge und Einsprüche
Anträge auf Zuordnung oder Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe oder einem Wahlbezirk können
vom 19. Januar bis 23. Januar 2026, 15 Uhr,
schriftlich beim Wahlleiter eingereicht werden (per Brief, Fax oder eingescannt per E-Mail).
Nach Ablauf der Frist stellt der Wahlleiter die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal ausüben.
Ablauf des Wahlverfahrens
Phase 1: Einreichung von Wahlvorschlägen
26. Januar bis 23. Februar 2026, 16 Uhr
In diesem Zeitraum können Bewerberinnen und Bewerber für einen Sitz in der Vollversammlung vorgeschlagen werden. Jede wählbare Person kann sich auch selbst bewerben.
Die Kandidierendenlisten werden ab 29. April 2026 auf der Website der IHK veröffentlicht.
Phase 2: Stimmabgabe
Versand der Wahlunterlagen: Ende Mai 2026
Ende der Wahlfrist: 30. Juni 2026, 16 Uhr
Die Wahl ist sowohl elektronisch als auch per Briefwahl möglich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Stimme.
Auszählung und Bekanntgabe
Stimmenauszählung: 2. Juli 2026
Bekanntgabe des Wahlergebnisses: ab 3. Juli 2026 online
Wer kann kandidieren?
Wählbar sind volljährige natürliche Personen, die das IHK-Wahlrecht besitzen und entweder selbst IHK-zugehörig sind oder ein IHK-zugehöriges Unternehmen vertreten (z. B. Geschäftsführung, Vorstand, persönlich haftende Gesellschafter).
Pro Unternehmen kann nur eine kandidierende Person vorgeschlagen werden.
Anforderungen an Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen u. a. folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Funktion im Unternehmen
Bezeichnung und Anschrift des IHK-zugehörigen Unternehmens
Zustimmungserklärung der kandidierenden Person
Ungültige oder verspätete Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Onlinewahl oder Briefwahl
Die Wahl erfolgt kombiniert:
Elektronische Wahl: über das Wahlportal mit personalisierten Zugangsdaten
Briefwahl: Rücksendung der Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2026, 16 Uhr
Es zählt stets die zuerst eingegangene Stimme.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist der IHK-Zugehörige selbst oder eine bevollmächtigte Person.
Voraussetzung ist die Eintragung in der festgestellten Wählerliste.
Kontakt zum Wahlleiter
Geschäftsstelle des Wahlleiters Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1–3
33602 Bielefeld
VV-Wahl@ostwestfalen.ihk.de