VV-Wahl 2026

So läuft die Vollversammlungswahl 2026 ab

Im September 2026 endet die Legislaturperiode der im Jahr 2022 gewählten ehrenamtlichen Mitglieder der Vollversammlung (VV) der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). Aus diesem Grund wird die Vollversammlung für die Wahlperiode 2026 bis 2030 neu gewählt. Die Wahl von 72 Vollversammlungsmitgliedern erfolgt auf Grundlage des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) sowie der Wahlordnung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.
© IHK Ostwestfalen

Wahlleitung

Die amtierende Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. September 2025
  • Wolf Dietrich Meier-Scheuven zum Wahlleiter und
  • Herrn Ortwin Goldbeck zum stellvertretenden Wahlleiter
    gewählt.

Termine und Wählerlisten

Einsichtnahme in die Wählerlisten

Die Wahlberechtigten werden nach Wahlgruppen und Wahlbezirken in Wählerlisten erfasst. Diese liegen
vom 5. Januar bis 16. Januar 2026, 15 Uhr,
zur Einsichtnahme aus:
  • Hauptgeschäftsstelle Bielefeld
    Elsa-Brändström-Str. 1–3, 33602 Bielefeld
  • Zweigstelle Paderborn + Höxter
    Stedener Feld 14, 33104 Paderborn
  • Zweigstelle Minden
    Simeonsplatz 3, 32427 Minden
Die Einsichtnahme ist auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk beschränkt.

Anträge und Einsprüche

Anträge auf Zuordnung oder Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe oder einem Wahlbezirk können
vom 19. Januar bis 23. Januar 2026, 15 Uhr,
schriftlich beim Wahlleiter eingereicht werden (per Brief, Fax oder eingescannt per E-Mail).
Nach Ablauf der Frist stellt der Wahlleiter die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal ausüben.

Ablauf des Wahlverfahrens

Phase 1: Einreichung von Wahlvorschlägen

26. Januar bis 23. Februar 2026, 16 Uhr
In diesem Zeitraum können Bewerberinnen und Bewerber für einen Sitz in der Vollversammlung vorgeschlagen werden. Jede wählbare Person kann sich auch selbst bewerben.
Die Kandidierendenlisten werden ab 29. April 2026 auf der Website der IHK veröffentlicht.

Phase 2: Stimmabgabe

  • Versand der Wahlunterlagen: Ende Mai 2026
  • Ende der Wahlfrist: 30. Juni 2026, 16 Uhr
Die Wahl ist sowohl elektronisch als auch per Briefwahl möglich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Stimme.

Auszählung und Bekanntgabe

  • Stimmenauszählung: 2. Juli 2026
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses: ab 3. Juli 2026 online

Wer kann kandidieren?

Wählbar sind volljährige natürliche Personen, die das IHK-Wahlrecht besitzen und entweder selbst IHK-zugehörig sind oder ein IHK-zugehöriges Unternehmen vertreten (z. B. Geschäftsführung, Vorstand, persönlich haftende Gesellschafter).
Pro Unternehmen kann nur eine kandidierende Person vorgeschlagen werden.

Anforderungen an Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen u. a. folgende Angaben enthalten:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Funktion im Unternehmen
  • Bezeichnung und Anschrift des IHK-zugehörigen Unternehmens
  • Zustimmungserklärung der kandidierenden Person
Ungültige oder verspätete Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Onlinewahl oder Briefwahl

Die Wahl erfolgt kombiniert:
  • Elektronische Wahl: über das Wahlportal mit personalisierten Zugangsdaten
  • Briefwahl: Rücksendung der Unterlagen bis spätestens
    30. Juni 2026, 16 Uhr
Es zählt stets die zuerst eingegangene Stimme.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist der IHK-Zugehörige selbst oder eine bevollmächtigte Person.
Voraussetzung ist die Eintragung in der festgestellten Wählerliste.

Kontakt zum Wahlleiter

Geschäftsstelle des Wahlleiters
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1–3
33602 Bielefeld
VV-Wahl@ostwestfalen.ihk.de