Unser Ehrenamt

Aufgaben der Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberste Gremium der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, das „Parlament der Wirtschaft". Ihre Zusammensetzung wird von den Mitgliedsunternehmen alle vier Jahre durch Wahl bestimmt.

Was macht die Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das zentrale Organ der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld. Hier engagieren sich Unternehmerinnen und Unternehmer aktiv für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und vertreten die Interessen der Unternehmen in Ostwestfalen.
Als oberstes Entscheidungsgremium legt die Vollversammlung den wirtschaftspolitischen Kurs der IHK fest. Sie verfügt über das Haushalts- und Budgetrecht und entscheidet eigenverantwortlich unter anderem über die Höhe der IHK-Beiträge und deren Verwendung.
Darüber hinaus trifft die Vollversammlung wichtige Beschlüsse, zum Beispiel:
  • zur Verbesserung der Infrastruktur im IHK-Bezirk,
  • zur Verkehrspolitik,
  • zu Schwerpunkten in Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräftesicherung,
  • zur Unterstützung der digitalen Transformation,
  • und zu den Rechtsgrundlagen der IHK.

Wer wählt die Vollversammlung?

Die Mitglieder unserer IHK Ostwestfalen wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter alle vier Jahre. Die Wahl erfolgt nach einem branchenbezogenen Gruppenprinzip, um die regionale Wirtschaftsstruktur möglichst realistisch abzubilden. Jedes Unternehmen hat dabei eine Stimme, unabhängig von seiner Größe. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die unternehmerische Selbstverwaltung und damit die Interessenvertretung durch die IHK.

Wer sitzt in der Vollversammlung?

Insgesamt engagieren sich aktuell (Wahlperiode 2022-2026) 74 gewählte Unternehmensvertreterinnen und -vertreter in der Vollversammlung, darunter 15 Frauen und 59 Männer aus verschiedenen Branchen.
Die Mitglieder der IHK Ostwestfalen wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in regelmäßigen Abständen. Um eine möglichst realistische Abbildung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu gewährleisten, erfolgt die Wahl nach einem branchenbezogenen Gruppenprinzip.
Zu den Wahlgruppen zählen unter anderem:
  • Industrie
  • Handel
  • Dienstleistungen
  • IT und Medienwirtschaft
  • Energiewirtschaft
  • Verkehr
Die Anzahl der Sitze pro Wahlgruppe richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gewicht der jeweiligen Branche in der Region – gemessen an der Zahl der IHK-Mitgliedsunternehmen und dem Gewerbeertrag des jeweiligen Wirtschaftszweigs.
Die Wahlordnung, die von der Vollversammlung beschlossen wird, regelt alle Details zur Durchführung der Wahlen, zur Sitzverteilung und zum Verfahren.

Mitglieder der Vollversammlung