Weiterbildung

Geprüfte/-r Technische/r Fachwirt/-in

Die Weiterbildung zum Technischen Fachwirt bzw. zur Technischen Fachwirtin verbindet technisches Wissen mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Absolventinnen und Absolventen sind gefragte Fach- und Führungskräfte, die an den Schnittstellen zwischen Technik und Betriebswirtschaft agieren und so maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen.

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/-innen in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit, die insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
  • Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen
  • Tätigkeiten an den Schnittstellen zwischen kaufmännischen und technischen Unternehmensbereichen
  • Mitgestaltung des technisch-organisatorischen Wandels
  • Anwendung moderner Methoden der Organisationsentwicklung sowie Personalführung und -entwicklung

Prüfungsfächer und Anforderungen

Teil 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Teil 2: Technische Qualifikationen
  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik
Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • mindestens vier Jahre Berufspraxis
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
  • erfolgreiche Teilnahme an den Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ (nicht länger als fünf Jahre zurückliegend) und
  • jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/-r Technischen Fachwirts/-in haben.

Anmeldefristen

  • Frühjahr: 5. Januar des Jahres
  • Herbst: 5. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.