Weiterbildung
Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in (VO 2014)
Die Weiterbildung zum Handelsfachwirt ist die ideale Qualifikation für alle, die im Einzelhandel, Großhandel oder Außenhandel Führungsverantwortung übernehmen möchten. Sie verbindet tiefes Branchen-Know-how mit betriebswirtschaftlichem Wissen und bereitet auf anspruchsvolle Aufgaben in Planung, Steuerung und Organisation vor.
Zielgruppe
Die Prüfung richtet sich an Sachbearbeiter/-innen und kaufmännische Mitarbeiter/-innen im Handel, die verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen möchten. Typische Tätigkeiten sind:
- Wahrnehmen qualifizierter Handels- und Dienstleistungsaufgaben
- Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben
- Entwicklung kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte für Handelsunternehmen
- Steuerung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
- Planung, Umsetzung und Auswertung von Marketingkonzepten
- Analyse handelsrelevanter Marktentwicklungen
- Anwendung moderner Führungsgrundsätze und Kommunikation mit Kunden sowie Geschäftspartnern
Prüfungsfächer und Anforderungen
1. Schriftliche Teilprüfung
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
2. Schriftliche Teilprüfung
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Wahlbereich (einer der folgenden):
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel
Zulassungsvoraussetzungen
Für die erste schriftliche Teilprüfung
- Erfolgreiche Abschlussprüfung in einem dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel + mindestens einem Jahr Berufspraxis, oder
- Abschluss als Verkäufer/-in oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf (drei Jahre) + mindestens zwei Jahre Berufspraxis, oder
- Abschluss als Fachlagerist/-in + mindestens drei Jahre Berufspraxis, oder
- mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium + mindestens zwei Jahre Berufspraxis, oder
- mindestens fünf Jahre Berufspraxis
Für die zweite schriftliche Teilprüfung
- abgelegte erste schriftliche Teilprüfung (max. zwei Jahre zurückliegend)
Die Berufspraxis muss im Verkauf oder in kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben worden sein.
Anmeldefristen
- Frühjahr: 5. Januar des Jahres
- Herbst: 5. Juli des Jahres
Bitte reichen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss ein, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Lehrgänge und Vorbereitungskurse finden Sie in der WIS-Datenbank.
