IHK Ostwestfalen
Prüfungssachgebiete - Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr
Erforderlich sind Kenntnisse in folgenden Sachgebieten (Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr, (Anhang 1 Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)):
I. Bürgerliches Recht
- die wichtigsten Verträge, die im Kraftverkehrsgewerbe üblich sind, sowie die sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten kennen,
- in der Lage sein, einen rechtsgültigen Beförderungsvertrag, insbesondere betreffend die Beförderungsbedingungen, auszuhandeln,
- eine Reklamation des Auftraggebers über Schäden, die aus Verlusten oder Beschädigungen der Güter während der Beförderung oder durch verspätete Ablieferung entstehen, sowie die Auswirkungen dieser Reklamation auf seine vertragliche Haftung analysieren zu können,
- die Regeln des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr und die sich daraus ergebenen Verpflichtungen kennen.
II. Handelsrecht
- die Bedingungen und Formalitäten für die Ausübung des Berufs und die allgemeinen Kaufmannspflichten (Eintragung, Geschäftsbücher usw.) sowie die Konkursfolgen kennen,
- ausreichende Kenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie der Sozialrechtsvorschriften für die Gründung dieser Gesellschaften besitzen.
III. Sozialrecht
- die Aufgabe und die Arbeitsweise der verschiedenen Stellen kennen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind (Gewerkschaften, Betriebsräte, Personenvertreter, Arbeitsinspektoren usw.),
- die Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der sozialen Sicherheit kennen,
- die Regeln für Arbeitsverträge der einzelnen Arbeitnehmergruppen von Kraftverkehrsunternehmen kennen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und –zeiten, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.),
- die Regeln für die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EWG) 3821,85 der Verordnung (EG) Nr. 2002, 15,EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) und der Richtlinie 2006,22, EG sowie die Maßnahmen zur praktischen Durchführung dieser Verordnungen und Richtlinien kennen und,
- die Regeln für die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer kennen, insbesondere jene, die sich aus der Richtlinie 2003, 59, EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) ergeben.
IV. Steuerrecht
- die Mehrwertsteuer auf Verkehrsleistungen,
- die Kraftfahrzeugsteuern,
- die Steuern auf bestimmte Fahrzeuge die im Güterkraftverkehr verwendet werden, sowie die Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege,
- die Einkommenssteuern
V. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens Güter- und Personenkraftverkehr
- die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und –verfahren kennen,
- die verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, Miete, Factoring, usw.) sowie die damit verbundenen Kosten und Verpflichtungen kennen,
- wissen, was eine Bilanz ist und wie sie aufgebaut ist, und sie verstehen können,
- eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen können,
- die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens insbesondere aufgrund von Finanzkennziffern analysieren können,
- ein Budget ausarbeiten können,
- die Kostenbestandteile seines Unternehmens (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen, usw.) kennen und die Kosten je Fahrzeug Kilometer, Fahrt oder Tonne berechnen können,
- einen Stellenplan für das gesamte Personal des Unternehmens und Arbeitspläne usw. aufstellen können,
- die Grundlagen des Marketings, der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Verkaufsförderung für Verkehrsleistungen, der Erstellung von Kundenkarteien usw. kennen,
- die im Kraftverkehr üblichen Versicherungen (Haftpflichtversicherung für Personen und Sachen sowie Gepäck) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen kennen,
- die Telematik Anwendungen im Straßenverkehr kennen,
- die Regeln für die Ausstellung von Frachtrechnungen für Güterkraftverkehrsleistungen anwenden können sowie die Bedeutung und die Wirkungen der Incoterms kennen,
- Die Rolle, die Aufgaben und gegebenenfalls die rechtliche Stellung der verschiedenen Hilfsgewerbetreibenden des Verkehrs kennen,
VI. Marktzugang
- die Regelungen für den gewerblichen Straßenverkehr, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, den Einsatz von Mietfahrzeugen, die Vergaben von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere die Vorschriften für die Ordnung des Gewerbes, den Zugang zum Beruf, die Genehmigung zum inner- und außergemeinschaftlichen Straßenverkehr sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen kennen,
- die Regelungen für die Gründung eines Kraftverkehrsunternehmens kennen,
- die erforderlichen Schriftstücke für die Erbringung von Kraftverkehrsleistungen kennen und Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen, dass zu jeder Beförderung ordnungsmäßige Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den Fahrer, das Beförderungsgut oder das Gepäck sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Unternehmen aufbewahrt werden,
- die Regeln für die Ordnung der Güterkraftverkehrsmärkte sowie die Regeln für die Frachtabfertigung und die Logistik kennen,
- die Formalitäten beim Grenzübergang, die Rolle und die Bedeutung der T-Papiere und der Carnets TIR sowie die sich aus ihrer Benutzung ergebenden Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen,
VII. Normen und technische Vorschriften Marktzugang
- die Regeln für Gewicht und Abmessungen der Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten sowie die Verfahren für davon abweichende Beförderungen im Schwer- und Großraumverkehr kennen,
- je nach Bedarf des Unternehmens die Fahrzeuge und ihre Bauteile (Fahrgestell, Motor usw.) auswählen können,
- Formalitäten für die Erteilung der Typengenehmigung bzw., die Zulassung und die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen,
- Maßnahmen gegen Lärmbelastung gegen Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeugabgase
- Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und ihrer Ausrüstung aufstellen können,
- Die einzelnen Lademittel und –geräte (Ladebordwand, Container, Paletten usw.) kennen und Anweisungen für das Be- und Entladen (Stapelung, Verstauen, Ladungssicherung usw.) geben und entsprechende Verfahren einführen können,
- Verfahren des kombinierten Schienen-/Straßenverkehrs kennen,
- Verfahren der Regeln für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel durchführen können, die sich insbesondere durch das Übereinkommen über internationale leicht verderbliche Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind, ergeben,
- Verfahren zur Einhaltung der Regeln für die Beförderung lebender Tiere durchführen können,
VIII. Straßenverkehrssicherheit
- Wissen, welche Qualifikationen für das Personal erforderlich sind, (Führerscheine/Lenk- und Befähigungszeugnisse usw.),
- Durch Maßnahmen sicherstellen können, dass die Fahrer die Regeln, Verbote und Verkehrsbeschränkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsrechte, Halte- und Parkverbote, Benutzung von Scheinwerfern und Leuchten, Straßenverkehrszeichen usw.),
- Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge, der Ausrüstung und der Ladung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können,
- In der Lage sein, das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, um wiederholte Unfälle oder wiederholte schwere Verkehrsverstöße zu vermeiden,
- Verfahren für ordnungsgemäße Ladungssicherung durchführen können und die entsprechenden Techniken kennen
