Ausbildung

Tierpfleger/-in

Tierpfleger/-innen kümmern sich professionell um die Haltung, Pflege und Versorgung von Haus-, Zoo- und Versuchstieren. Je nach Fachrichtung gestalten sie Gehege, füttern und tränken die Tiere, sorgen für Hygiene und dokumentieren die Entwicklung. Auch organisatorische und verwaltende Aufgaben gehören zu ihrem Berufsalltag.
Für den Ausbildungsberuf Tierpfleger/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Tierpflegerinnen und Tierpfleger versorgen und betreuen Tiere und sorgen für eine artgerechte Unterbringung und Haltung. Die Ausbildung kann in einer der drei Fachrichtungen absolviert werden:
  • Forschung und Klinik: Versorgung und Betreuung von Tieren in Forschungseinrichtungen und tiermedizinischen Einrichtungen
  • Tierheim und Tierpension: Betreuung und Versorgung von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
  • Zoo: Pflege und Betreuung von Tieren in Zoos, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen
Berufliche Aufgaben
  • Tiere füttern, tränken, pflegen und beobachten
  • Tierbestände kontrollieren und Gesundheitszustände erkennen und dokumentieren
  • Tierunterkünfte und Gehege artgerecht gestalten, reinigen und instand halten
  • Verhalten und Bedürfnisse der Tiere beobachten und berücksichtigen
  • Maßnahmen zur Hygiene und Gesundheitsvorsorge durchführen
  • Besucherinnen und Besucher informieren und beraten
  • Tierbezogene Dokumentationen sowie organisatorische Aufgaben erledigen
Branchen/Betriebe
  • Tierkliniken und Forschungseinrichtungen
  • Tierarztpraxen und veterinärmedizinische Einrichtungen
  • Zoos, Tierparks und Wildgehege
  • Tierheime und Tierpensionen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereiche:
    • „Praktischer Teil“ (höchstens 3 Stunden, 2 bis 3 Arbeitsaufgaben, praktisch)
    • „Schriftlicher Teil“ (180 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung – Fachrichtung Forschung und Klinik
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 40 %)
    • „Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 40 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Praktischer Teil“ (höchstens 5 Stunden, praktisch)
Abschlussprüfung – Fachrichtung Zoo
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 40 %)
    • „Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 40 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Praktischer Teil“ (höchstens 5 Stunden + höchstens 20 Minuten Kundengespräch, praktisch)
Abschlussprüfung – Fachrichtung Tierheim und Tierpension
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
    • „Erziehen von Hunden“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Praktischer Teil“ (höchstens 5 Stunden + höchstens 20 Minuten Kundengespräch, praktisch)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung jeweils mindestens „ausreichende“ Leistungen erbracht wurden,
  • im Prüfungsbereich „Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.