Ausbildung
Servicefahrer/-in
Servicefahrer/-innen sind viel unterwegs und sorgen dafür, dass Kunden zuverlässig mit Waren oder Dienstleistungen versorgt werden. Sie beliefern Betriebe, warten Geräte, füllen Bestände auf und stehen dabei immer im direkten Kontakt mit den Kunden. Neben Logistikgeschick sind auch Beratungs- und Verkaufstalent gefragt.
Für den Ausbildungsberuf Servicefahrer/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Servicefahrer/-innen verbinden den Transport und die Auslieferung von Waren mit kundenorientierten Serviceleistungen. Sie sind im Außendienst tätig und betreuen Kundinnen und Kunden direkt vor Ort.
Arbeitsgebiet
Servicefahrer/-innen planen und führen Touren durch und übernehmen dabei die Belieferung, den Austausch und die Versorgung mit Waren oder Geräten. Neben dem Transport gehören auch Service-, Beratungs- und Verkaufsleistungen zu ihrem Arbeitsgebiet. Dabei beachten sie Vorgaben zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Fahrzeugtechnik.
Berufliche Aufgaben
- Touren planen und durchführen
- Waren und Geräte be- und entladen sowie fachgerecht transportieren
- Waren liefern, austauschen und auffüllen
- Geräte und Einrichtungen beim Kunden warten und pflegen
- Kundinnen und Kunden vor Ort beraten und Waren oder Dienstleistungen verkaufen
- Zahlungen abwickeln und Touren dokumentieren
- Fahrzeug und Arbeitsmittel fachgerecht einsetzen und pflegen
Branchen/Betriebe
- Textilmiet- und Berufsbekleidungsservice
- Automatenwirtschaft
- Lebensmittelversorgung und -belieferung
- Hygienedienstleister
- Kurier-, Express- und Postdienste
- Weitere Unternehmen mit kombiniertem Liefer- und Kundenservice
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.
Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
- Zeitpunkt: zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereiche:
- „Grundlagen von Serviceleistungen“, „Vorbereitung der Beförderung“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (120 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Service und Vertrieb“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Beförderungsprozess“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Praktische Arbeitsaufgabe“ (90 Minuten, praktisch, Gewichtung 25 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- im Prüfungsbereich „Praktische Arbeitsaufgabe“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
