Ausbildung
Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau
Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau sind Profis im Umgang mit Personalprozessen und flexiblen Arbeitsorganisationskonzepten. Sie übernehmen Aufgaben von der Rekrutierung über die Einsatzplanung bis hin zur Personalentwicklung und dem Kundenmanagement. Damit stellen sie sicher, dass Mitarbeiter und Unternehmen optimal zusammenfinden.
Für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Personaldienstleistungskaufleute verbinden Personalmanagement mit Kundenberatung und übernehmen Aufgaben rund um die Vermittlung und den Einsatz von Arbeitskräften.
Arbeitsgebiet
Personaldienstleistungskaufleute arbeiten vor allem in Personaldienstleistungsunternehmen sowie in Personalabteilungen von Unternehmen. Sie analysieren den Personalbedarf, unterstützen Unternehmen bei der Besetzung von Stellen und begleiten Mitarbeitende während ihres Einsatzes. Dabei berücksichtigen sie wirtschaftliche und rechtliche Vorgaben.
Berufliche Aufgaben
- Personal- und Arbeitsplatzbedarf bei Kundenunternehmen analysieren
- Anforderungsprofile und Bewerberprofile erstellen
- Bewerberinnen und Bewerber gewinnen, auswählen und vermitteln
- Personaleinsätze planen und koordinieren
- Kunden und Mitarbeitende beraten und betreuen
- Arbeitsverträge und weitere personalbezogene Unterlagen bearbeiten
- Personalsachbearbeitung durchführen
- Personal- und Kundendaten verwalten
- Vorgaben des Arbeits-, Sozial- und Arbeitnehmerüberlassungsrechts beachten
Branchen/Betriebe
- Personaldienstleistungsunternehmen
- Personalabteilungen von Unternehmen verschiedener Branchen
- Personal- und Unternehmensberatungen
- Private Arbeitsvermittlungen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
- Zeitpunkt: zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereich:
- „Personaldienstleistungsmarkt und Personalsachbearbeitung“ (120 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Personalwirtschaftliche Prozesse“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- „Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung“ (120 Minuten schriftliche Aufgabe + höchstens 10 Minuten Fachgespräch, Gewichtung 30 %)
- „Personal- und Kundenberatung“ (höchstens 20 Minuten + höchstens 15 Minuten Vorbereitungszeit, fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 30 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Besonderheit bei den mündlichen Prüfungsleistungen
Im Prüfungsbereich „Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung“ besteht die Prüfungsleistung aus einer schriftlichen Aufgabe und einem fallbezogenen Fachgespräch. Die schriftliche Aufgabe wird im schriftlichen Prüfungsteil innerhalb von 120 Minuten bearbeitet. Das dazugehörige Fachgespräch findet am Tag der mündlichen Prüfung statt und dauert höchstens 10 Minuten.
Im Prüfungsbereich „Personal- und Kundenberatung“ findet ebenfalls ein fallbezogenes Fachgespräch statt. Hierfür stehen höchstens 20 Minuten zur Verfügung. Zusätzlich erhält der Prüfling eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten.
Beide Fachgespräche finden am selben Tag im Rahmen der mündlichen Prüfung statt.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
