Ausbildung
Musikfachhändler/-in
Musikfachhändler/-innen sind Expertinnen und Experten für Instrumente, Tonträger und Musikliteratur. Sie beraten und informieren ihre Kunden – von Musiklehrern über Berufsmusiker bis hin zu Hobbymusikern – und sorgen dafür, dass diese das passende Produkt finden. Neben dem Verkauf spielt auch Marketing und Kundenorientierung eine zentrale Rolle.
Für den Ausbildungsberuf Musikfachhändler/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Musikfachhändler/-innen verbinden kaufmännisches Fachwissen mit umfassender Warenkenntnis und beraten Kundinnen und Kunden rund um Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger.
Arbeitsgebiet
Musikfachhändler/-innen arbeiten im Musikfachhandel und sind für die Auswahl, Beschaffung und Präsentation des Sortiments verantwortlich. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt können sie sich auf eine der drei Wahlqualifikationseinheiten spezialisieren:
- Musikinstrumente
- Musikalien
- Tonträger
Berufliche Aufgaben
- Kundinnen und Kunden fachgerecht beraten
- Waren beschaffen und Bestände verwalten
- Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger verkaufen
- Preise kalkulieren und Verkaufsvorgänge abwickeln
- Marketing- und Vertriebsmaßnahmen durchführen
- Verkaufsaktionen und Präsentationen organisieren
Branchen/Betriebe
- Musikfachgeschäfte
- Musikabteilungen in Kaufhäusern
- Verlage für Musikliteratur
- Vertriebe für Musikalien und Tonträger
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: am Ende des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereiche:
- „Warenwirtschaft und Rechnungswesen“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Musikkundlicher Beratungshintergrund“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Geschäftsprozesse im Musikhandel“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Kundenberatung“ (höchstens 30 Minuten + 15 Minuten Vorbereitungszeit, fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 30 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- der Prüfungsbereich „Kundenberatung“ mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
