Ausbildung

Luftverkehrskaufmann/-frau

Luftverkehrskaufleute sorgen für reibungslose Abläufe im Passagier- und Frachtverkehr. Sie kombinieren organisatorisches Geschick mit Serviceorientierung und kaufmännischem Know-how und sind damit wichtige Fachkräfte für Airlines, Flughäfen und Luftfrachtunternehmen.
Für den Ausbildungsberuf Luftverkehrskaufmann/-frau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Luftverkehrskaufleute arbeiten an den kaufmännischen und organisatorischen Schnittstellen des Luftverkehrs. Sie koordinieren Beförderungsleistungen für Passagiere und Fracht und übernehmen Aufgaben in Service, Vertrieb und Verwaltung.
Arbeitsgebiet
Luftverkehrskaufleute arbeiten in einem international geprägten Umfeld. Ihr Arbeitsgebiet umfasst die Planung und Organisation von Passagier- und Frachtbeförderungen sowie die Koordination von Abläufen am Flughafen. Darüber hinaus sind sie in kaufmännischen Bereichen wie Marketing, Personalwesen und Rechnungswesen tätig.
Berufliche Aufgaben
  • Passagiere und Geschäftskunden beraten und betreuen
  • Flugzeug- und Frachtabfertigungen organisieren und koordinieren
  • Transportkapazitäten für Passagiere und Fracht vermarkten und verkaufen
  • Beförderungsleistungen kalkulieren und abrechnen
  • Geschäftsvorgänge im Finanz- und Rechnungswesen bearbeiten
  • Controllingaufgaben übernehmen
  • Marketing- und Personalmaßnahmen unterstützen
Branchen/Betriebe
  • Linien- und Charterfluggesellschaften
  • Flughafenbetriebe
  • Luftfrachtspeditionen
  • Reisebüros und Reiseveranstalter
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

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Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
  • Zeitpunkt: in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereiche:
    • „Passagierprozesse“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
    • „Personal und Beschaffung“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
    • „Abfertigungsprozesse“ (20 Minuten + 15 Minuten Vorbereitungszeit, fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 30 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.