Ausbildung
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
Kaufleute im Gesundheitswesen sorgen dafür, dass medizinische und soziale Einrichtungen effizient und wirtschaftlich arbeiten. Sie entwickeln Dienstleistungen für Patienten und Kunden, steuern kaufmännische Prozesse und tragen so zur Leistungsfähigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen bei.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Patienten und Kunden sowie medizinischem und pflegerischem Fachpersonal. Sie organisieren und steuern kaufmännische Prozesse und wirken an der Entwicklung und Organisation von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen mit.
Berufliche Aufgaben
- Patienten, Kunden und Kooperationspartner beraten und betreuen
- Abrechnungen bearbeiten sowie Aufgaben im Rechnungswesen und Controlling übernehmen
- Personal- und Verwaltungsaufgaben koordinieren
- Marketing- und Qualitätsmaßnahmen planen und umsetzen
- Gesundheits- und Sozialdienstleistungen organisieren und weiterentwickeln
Branchen/Betriebe
Kaufleute im Gesundheitswesen finden Beschäftigung in:
- Krankenhäusern und Kliniken
- Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen
- Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
- Rettungsdiensten und Pflegeeinrichtungen
- Verbänden und Organisationen im Gesundheitswesen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
- Zeitpunkt: in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereiche:
- „Leistungsprozesse im Gesundheitswesen“, „Rechnungswesen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (180 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Gesundheitswesen“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 33,33 %)
- „Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (150 Minuten, schriftlich, Gewichtung 16,67 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 16,67 %)
- „Fallbezogenes Fachgespräch“ (20 Minuten, mündlich, Gewichtung 33,33 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
