Ausbildung

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Kaufleute im Gesundheitswesen sorgen dafür, dass medizinische und soziale Einrichtungen effizient und wirtschaftlich arbeiten. Sie entwickeln Dienstleistungen für Patienten und Kunden, steuern kaufmännische Prozesse und tragen so zur Leistungsfähigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen bei.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Patienten und Kunden sowie medizinischem und pflegerischem Fachpersonal. Sie organisieren und steuern kaufmännische Prozesse und wirken an der Entwicklung und Organisation von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen mit.
Berufliche Aufgaben
  • Patienten, Kunden und Kooperationspartner beraten und betreuen
  • Abrechnungen bearbeiten sowie Aufgaben im Rechnungswesen und Controlling übernehmen
  • Personal- und Verwaltungsaufgaben koordinieren
  • Marketing- und Qualitätsmaßnahmen planen und umsetzen
  • Gesundheits- und Sozialdienstleistungen organisieren und weiterentwickeln
Branchen/Betriebe
Kaufleute im Gesundheitswesen finden Beschäftigung in:
  • Krankenhäusern und Kliniken
  • Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen
  • Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern
  • Rettungsdiensten und Pflegeeinrichtungen
  • Verbänden und Organisationen im Gesundheitswesen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereiche:
    • „Leistungsprozesse im Gesundheitswesen“, „Rechnungswesen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (180 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Gesundheitswesen“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 33,33 %)
    • „Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (150 Minuten, schriftlich, Gewichtung 16,67 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 16,67 %)
    • „Fallbezogenes Fachgespräch“ (20 Minuten, mündlich, Gewichtung 33,33 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.