Ausbildung

Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice (ab 01.08.2026)

Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice beraten und betreuen Kundinnen und Kunden rund um Mobilitäts- und Verkehrsangebote. Sie informieren über verschiedene Möglichkeiten der Fortbewegung, verkaufen und vermitteln Mobilitätsleistungen und wirken an der Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätsangeboten mit.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Verkehrsservice finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice arbeiten bei Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Mobilitätsdienstleistern sowie Reise- und Verkehrsserviceanbietern. Sie sind im direkten Kundenkontakt, aber auch in kaufmännischen und organisatorischen Bereichen tätig.
Berufliche Aufgaben
  • Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden zu Mobilitäts- und Verkehrsangeboten
  • Verkauf und Erläuterung von Tickets, Tarifen und Mobilitätsdienstleistungen
  • Ermittlung und Vermittlung geeigneter Mobilitäts- und Verkehrsangebote
  • Nutzung digitaler Informations-, Buchungs- und Kommunikationssysteme
  • Organisation und Durchführung von Serviceleistungen
  • Bearbeitung von Kundenanfragen, Reklamationen und Konfliktsituationen
  • Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätsdienstleistungen
  • Mitwirkung bei kaufmännischen, organisatorischen und projektbezogenen Aufgaben
  • Handeln in Störungs-, Konflikt- und Notfallsituationen
Branchen/Betriebe
  • Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde
  • Mobilitätsdienstleister
  • Unternehmen des öffentlichen und privaten Personenverkehrs
  • Reise- und Verkehrsserviceanbieter
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

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Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
  • Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Prüfungsbereich:
    • „Personalwirtschaft und Geschäftsprozesse“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Notfalleinrichtungen und Sicherheitsmanagement“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Mobilitätsdienstleistungen und projektorientiertes Arbeiten“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
    • „Kommunikation, Service und Betreuung“ (25 Minuten, Gesprächssimulation, Gewichtung 25 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.