Ausbildung

Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement sorgen dafür, dass Waren zuverlässig beschafft, gelagert und an Kunden vertrieben werden – national wie international. Sie sind Organisationstalente, die sowohl wirtschaftliche Abläufe als auch die Kundenbeziehungen im Blick behalten.
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement arbeiten in Handels- und Industrieunternehmen nahezu aller Branchen. Sie sind insbesondere in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Logistik, Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung tätig. Dabei beschaffen und verkaufen sie Waren, organisieren Warenströme, kalkulieren Preise und bearbeiten Geschäftsprozesse.
Die Ausbildung wird in einer von zwei Fachrichtungen durchgeführt:
  • Fachrichtung Großhandel
  • Fachrichtung Außenhandel
Berufliche Aufgaben
  • Beschaffung von Waren im In- und Ausland
  • Organisation der Lagerung und Logistik
  • Betreuung von Kunden und Lieferanten
  • Umsetzung von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen
  • Durchführung von Außenhandelsgeschäften
Branchen/Betriebe
  • Großhandelsunternehmen
  • Industrieunternehmen mit eigenem Vertrieb oder Einkauf
  • Außenhandels- und Exportfirmen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

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Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung. Die Prüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
  • Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Prüfungsbereich: „Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
    • „Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften“ oder „Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften“ (120 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
    • „Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Groß- bzw. Außenhandel“ (30 Minuten, mündlich, Gewichtung 20 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe“ findet ein fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe aus der jeweiligen Fachrichtung statt.
Für die Prüfung stehen zwei Prüfungsmodelle zur Auswahl:
  • Report-Variante: Der Prüfling führt im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durch und erstellt dazu einen Report. Der Report dient als Grundlage für das Fachgespräch und wird selbst nicht bewertet.
  • Klassische Variante: Der Prüfungsausschuss stellt zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Auswahl. Der Prüfling wählt eine Aufgabe aus und bearbeitet diese. Das Fachgespräch beginnt mit der Darstellung der Aufgabe und des Lösungswegs.
Die Fachaufgabe muss einem der folgenden Gebiete zugeordnet sein:
Fachrichtung Großhandel
  • Verkauf und Distribution
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik
Fachrichtung Außenhandel
  • Internationaler Handel und Auslandsmärkte
  • Warensortiment und Marketing
  • Einkauf und Beschaffungslogistik
Wichtig: Das Prüfungsmodell wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 festgelegt. Eine spätere Änderung des gewählten Prüfungsmodells ist nicht möglich.
Die Fachaufgabe muss im Ausbildungsbetrieb durchgeführt worden sein und einem der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Gebiete entsprechen. In der Report-Variante werden zwei Fachaufgaben aus unterschiedlichen Gebieten durchgeführt und jeweils in einem Report dokumentiert.
Geeignet sind Aufgaben, bei denen der Prüfling selbstständig planen, analysieren, Entscheidungen treffen und handeln kann. Reine Routineaufgaben sind nicht geeignet.
Eher ungeeignet:
  • Daten erfassen
  • einen Routineauftrag bearbeiten
  • Dokumente ablegen
  • Standardbestellungen durchführen
  • einfache Auskünfte erteilen
Geeignet:
  • Angebote vergleichen und bewerten
  • eine Beschaffungsentscheidung vorbereiten
  • Kundenanforderungen analysieren und Lösungen entwickeln
  • einen Vertriebs- oder Beschaffungsprozess planen und durchführen
  • Maßnahmen zur Sortiments- oder Marketinggestaltung entwickeln
  • Lösungen für Aufgaben im internationalen Geschäftsverkehr erarbeiten
Entscheidend sind die eigenen Überlegungen, Entscheidungen und Handlungen. Die Fachaufgabe sollte ausreichend umfangreich sein, um das eigene Vorgehen nachvollziehbar darzustellen.
Jeder Report sollte die Fachaufgabe kurz und nachvollziehbar darstellen:
  • 1. Aufgabenstellung / Ausgangssituation
    Was war der Auftrag? Welche Rahmenbedingungen waren wichtig? Was sollte erreicht werden?
  • 2. Planung
    Wie wurde die Aufgabe geplant? Welche Möglichkeiten oder Lösungsvarianten gab es? Welche eigenen Überlegungen waren entscheidend?
  • 3. Durchführung und Begründung
    Wie wurde die Aufgabe umgesetzt? Welche Entscheidungen wurden getroffen und warum?
  • 4. Rahmenbedingungen
    Welche rechtlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Vorgaben mussten berücksichtigt werden? Mit wem musste sich abgestimmt werden?
  • 5. Ergebnis und Kontrolle
    Welches Ergebnis wurde erreicht? Was lief gut? Gab es Schwierigkeiten und was könnte künftig verbessert werden?
Beschrieben werden sollten vor allem die eigene Tätigkeit, die eigenen Überlegungen und die getroffenen Entscheidungen. Der Report muss auch für den Prüfungsausschuss verständlich sein. Betriebsspezifische Abkürzungen und Begriffe sollten daher erklärt oder vermieden werden.
Wichtig: Präsentationsmedien sind für das fallbezogene Fachgespräch nicht vorgesehen.
  • Der Umfang jedes Reports beträgt maximal 3 DIN-A4-Seiten (ohne Deckblatt).
  • Der Report ist in Arial, Schriftgröße 11, mit einem Zeilenabstand von 1,5 zu erstellen. Der linke und rechte Seitenrand beträgt jeweils 2,5 cm.
  • Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren und mit Name und Prüflingsnummer zu versehen.
  • Der Report ist in deutscher Sprache und in der Ich-Form zu verfassen.
  • Auf dem Deckblatt bestätigt der Ausbildende, dass die Fachaufgabe vom Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchgeführt wurde.
  • Hier finden Sie die Deckblätter für die Fachrichtungen Großhandel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)und Außenhandel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB)
  • Für jede der beiden Fachaufgaben ist ein separater Report zu erstellen. Die beiden Fachaufgaben müssen aus unterschiedlichen Gebieten stammen.
  • Anlagen sind nicht vorgesehen.
  • Die Reporte selbst werden nicht bewertet. Sie dienen als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch.
  • Werden die Reporte nicht fristgerecht eingereicht, wird der Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet.
Die Einreichung des Reports erfolgt über das Azubi-Infocenter (Menüpunkt „Digitaler Projektantrag“).
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.