Ausbildung

Industriekaufmann/-frau (ab 01.08.2024)

Industriekaufleute sind kaufmännische Allrounder in Industrieunternehmen. Sie planen, steuern und kontrollieren betriebliche Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Beschaffung über die Produktion bis hin zu Vertrieb und Marketing. Mit der Neuordnung zum 1. August 2024 wurde das Berufsbild modernisiert und an die veränderten Anforderungen der Praxis angepasst.
Für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Die Ausbildung zum/zur Industriekaufmann/-frau dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Sie vermittelt umfassende Kernkompetenzen in allen betrieblichen Bereichen und ermöglicht in der letzten Ausbildungsphase eine Spezialisierung in einem Einsatzgebiet.
Arbeitsgebiet
Industriekaufleute arbeiten in Industrieunternehmen nahezu aller Branchen und übernehmen kaufmännische Aufgaben in verschiedenen Abteilungen wie Einkauf, Vertrieb, Personal, Logistik oder Marketing.
Berufliche Aufgaben
  • Planung und Koordination der Leistungserstellung
  • Planung und Steuerung von Logistik- und Lagerprozessen
  • Durchführung von Beschaffungs- und Einkaufsprozessen
  • Umsetzung von Vertriebs- und Marketingmaßnahmen
  • Mitwirkung in der Personalwirtschaft
  • Kaufmännische Steuerung, Kontrolle und Controlling
Branchen/Betriebe
  • Industrieunternehmen verschiedener Größen und Branchen
  • Produktions- und Fertigungsbetriebe
  • Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Industriebezug
Spezialisierung im Einsatzgebiet
Nach den ersten Ausbildungsjahren mit breitem Kompetenzerwerb erfolgt eine Spezialisierung in einem Einsatzgebiet von idealerweise ca. sechs Monaten. Typische Einsatzgebiete sind:
  • Vertrieb
  • Marketing
  • Beschaffung
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Leistungserstellung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Auch abweichende Einsatzgebiete sind möglich, wenn dort die erforderlichen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können.

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).

Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
  • Zeitpunkt: etwa nach der Hälfte der Ausbildung (4. Halbjahr), bei verkürzter Ausbildung spätestens 3 Monate vor Teil 2
  • Prüfungsbereich: „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“
  • Prüfungszeit: 90 Minuten, Beginn um 11:00 Uhr
  • Prüfungsformat: ca. 60 % offene Aufgaben, ca. 40 % maschinell auswertbare Aufgaben
  • Gewichtung: 25 % der Gesamtnote
  • Erstmalige Durchführung: Herbst 2025
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
  • Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung, Beginn jeweils 08:00 Uhr (Sommer- und Winterprüfung)
  • Prüfungsbereiche:
    • „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (150 Minuten, ca. 60 % offene / 40 % maschinell auswertbare Aufgaben, Gewichtung 35 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, maschinell auswertbar, Gewichtung 10 %)
    • „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch, Gewichtung 30 %)
  • Erstmalige Durchführung: Sommer 2026

Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung Teil 2

Sommer Winter
01. November 01. Juni Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung
Mitte Dezember bis zum 31. Januar Mitte Juli bis 31. August Antragsstellung auf Genehmigung der Fachaufgabe über das Azubi-Infocenter
Bis Ende Februar Bis Ende September Genehmigung durch den Prüfungsausschuss
Bis ca. Mitte März Bis ca. Mitte Oktober Rückmeldung über das Azubi-Infocenter (anschließend Durchführung der Fachaufgabe und Erstellung der Dokumentation)
Ende April / Anfang Mai Ende November Schriftliche Abschlussprüfung
Bis zum ersten Tag der schriftlichen Prüfung Bis zum ersten Tag der schriftlichen Prüfung Upload der Dokumentation über das Azubi-Infocenter
Juni/Juli Januar Präsentation/Fachgespräch

Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Die Fachaufgabe ist praxisnah im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Mögliche Einsatzgebiete sind:
  • Vertrieb
  • Marketing
  • Beschaffung
  • Logistik
  • Personalwirtschaft
  • Leistungserstellung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Hinweise zur Einreichung des Antrags

Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten, einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
Der Antrag wird mit folgender Struktur über das Azubi-Infocenter eingereicht:
Einsatzgebiet der Fachaufgabe Es ist anzugeben, in welchem Unternehmensbereich oder welcher Abteilung die Fachaufgabe durchgeführt wird.
Titel der Fachaufgabe Der Titel ist präzise, sachlich und eindeutig zu formulieren.
Geplanter Durchführungszeitraum Der geplante Zeitraum der Bearbeitung ist anzugeben.
Aufgabenstellung Sie muss einen konkreten betrieblichen Arbeitsauftrag widerspiegeln.
Ist-Zustand Der Ist-Zustand beschreibt die aktuelle betriebliche Ausgangssituation vor Beginn der Fachaufgabe.
Problembeschreibung Das bestehende Problem oder der Optimierungsbedarf ist nachvollziehbar darzustellen.
Zielsetzung Die Zielsetzung beschreibt den angestrebten Soll-Zustand nach Durchführung der Fachaufgabe.
Schnittstellen Es sind die internen und ggf. externen Schnittstellen zu benennen, die in die Fachaufgabe eingebunden sind.
Umsetzungsvorgaben
Es sind relevante Rahmenbedingungen und Vorgaben zu benennen, die bei der Durchführung zu berücksichtigen sind.
Dazu zählen z.B.
  • interne Richtlinien,
  • Kundenanforderungen,
  • gesetzliche Vorgaben (z. B. Datenschutz, Vertragsrecht),
  • Zeit- oder Budgetvorgaben.
Anlagen Im Antragsverfahren werden keine Anlagen benötigt. Diese sind erst mit Einreichung des Reportes vorzulegen.

Hinweise zur Einreichung der Dokumentation

Erstellung einer 3–5-seitigen Dokumentation (max. 16 Std.) Format: DIN A4, Schriftart “Arial/12”, einseitig beschrieben. Der Dokumentation können zur Erläuterung maximal 3 Seiten praxisübliche Unterlagen beigefügt werden. Dem Report ist unbedingt das unterschriebene Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB) voranzustellen. Das Deckblatt ist zusätzlich zu den maximal 5 Seiten anzuhängen.

Hinweise zum Fachgespräch

Sie bereiten Ihre Präsentation vor (max. 8 Std.) und bringen zum Fachgespräch Ihre Präsentationsmittel mit. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Funktionsfähigkeit Ihrer Präsentationsmittel verantwortlich sind. Die Präsentation soll maximal 10 Minuten dauern und das fallbezogene Fachgespräch mindestens 20 Minuten, bei einer Gesamtprüfungszeit von 30 Minuten.
Gewichtung innerhalb der Fachaufgabe: Dokumentation 10 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 70 %

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • mindestens zwei Prüfungsbereiche aus Teil 2 mit „ausreichend“ bewertet wurden,
  • und kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet ist.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.