Ausbildung
Industriekaufmann/-frau (bis 31.07.2024)
Industriekaufleute sind die wirtschaftlichen Allrounder eines Unternehmens. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Kalkulation: Sie sorgen dafür, dass Angebote korrekt berechnet werden und das Unternehmen wirtschaftlich handelt. Von der Materialbeschaffung über die Produktion bis zum Verkauf sind sie verwaltend, planend und rechnend tätig.
Dazu zählen auch Gehaltsabrechnungen und die Betreuung von Mitarbeitenden. Industriekaufleute unterstützen alle Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher Perspektive – von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach der Auftragsrealisierung.
Zum 01.08.2024 ist eine neue Ausbildungsordnung in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier. Die Abschlussprüfung nach der alten Verordnung wird letztmalig im Winter 2026/2027 durchgeführt.
Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung (Ausbildungsverordnung 2002)
Sommerprüfung 2026
| 01. November | Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung |
| Anfang Januar bis zum 31. Januar | Antragsstellung auf Genehmigung der Fachaufgabe über das Azubi-Infocenter |
| Bis Ende Februar | Genehmigung durch den Prüfungsausschuss |
| bis ca. Mitte März | Rückmeldung über das Azubi-Infocenter (anschließend Durchführung der Fachaufgabe und Erstellung des Reports) |
| 28./29. April | Schriftliche Abschlussprüfung |
| bis zum 15. Mai | Upload des Reportes über das Azubi-Infocenter |
| Juni/Juli | Präsentation/Fachgespräch |
Änderungen vorbehalten - Ihre genauen/offiziellen Termine erhalten Sie schriftlich!
Hinweise zur Einreichung des Antrags
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau vom 23. Juli 2002 soll der Prüfling im Rahmen einer Fachaufgabe zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Nach der eigenständigen Bearbeitung der Fachaufgabe wird ein Fazit mit Zusammenfassung und ggf. kritischer Bewertung erwartet. Aufgetretene Probleme, Lösungsansätze sowie die Begründung der Vorgehensweise sollten dargestellt werden.
Einsatzgebiet
Angabe der Abteilung in der die Fachaufgabe durchgeführt wird (z. B. Personalabteilung, Verkauf In-/Ausland, Arbeitsvorbereitung).
Angabe der Abteilung in der die Fachaufgabe durchgeführt wird (z. B. Personalabteilung, Verkauf In-/Ausland, Arbeitsvorbereitung).
Thema der Fachaufgabe
Das Thema ist als vollständiger Satz zu formulieren und soll den Kern der Tätigkeit klar erkennen lassen. Eine sachliche Eingrenzung des Umfangs ist erforderlich, um den zeitlichen Rahmen einzuhalten.
Das Thema ist als vollständiger Satz zu formulieren und soll den Kern der Tätigkeit klar erkennen lassen. Eine sachliche Eingrenzung des Umfangs ist erforderlich, um den zeitlichen Rahmen einzuhalten.
Ziele der Fachaufgabe
Welche Ziele werden bei dieser Fachaufgabe vom Betrieb oder dem Auftraggeber angestrebt?
Welche Ziele werden bei dieser Fachaufgabe vom Betrieb oder dem Auftraggeber angestrebt?
Vorgelagerte Prozesse
Damit für den Prüfungsausschuss die Gesamtzusammenhänge erkennbar werden, müssen die der Kernprozesse vorgelagerten Abteilungen bzw. Prozesse angegeben werden. Diese werden nicht vom Auszubildenden bearbeitet, müssen jedoch bekannt sein und im Fachgespräch eingeordnet werden. Stichpunktartige Nennung ausreichend.
Damit für den Prüfungsausschuss die Gesamtzusammenhänge erkennbar werden, müssen die der Kernprozesse vorgelagerten Abteilungen bzw. Prozesse angegeben werden. Diese werden nicht vom Auszubildenden bearbeitet, müssen jedoch bekannt sein und im Fachgespräch eingeordnet werden. Stichpunktartige Nennung ausreichend.
Kernprozesse (Beschreibung der Fachaufgabe)
Darstellung der selbstständig ausgeführten Aufgaben in kurzen, präzisen Sätzen. Die Aufgaben können koordinierende oder problemlösende Inhalte haben und müssen vom Auszubildenden sicher beherrscht werden.
Darstellung der selbstständig ausgeführten Aufgaben in kurzen, präzisen Sätzen. Die Aufgaben können koordinierende oder problemlösende Inhalte haben und müssen vom Auszubildenden sicher beherrscht werden.
Nachgelagerte Prozesse
Analog zu den vorgelagerten Prozessen: nicht selbst zu bearbeiten, aber inhaltlich bekannt. Stichpunktartige Darstellung genügt.
Analog zu den vorgelagerten Prozessen: nicht selbst zu bearbeiten, aber inhaltlich bekannt. Stichpunktartige Darstellung genügt.
Anlagen
Im Antragsverfahren werden keine Anlagen benötigt. Diese sind erst mit Einreichung des Reportes vorzulegen.
Im Antragsverfahren werden keine Anlagen benötigt. Diese sind erst mit Einreichung des Reportes vorzulegen.
Präsentationsmittel
Nennen Sie die Präsentationsmittel, die Sie einsetzen werden. Diese sind von Ihnen zum Fachgespräch mitzubringen.
Nennen Sie die Präsentationsmittel, die Sie einsetzen werden. Diese sind von Ihnen zum Fachgespräch mitzubringen.
Hinweise zur Einreichung des Reports
Über die durchgeführte Fachaufgabe ist ein höchstens 5-seitiger Report (Arial; 12er Schriftgröße; 1,0 Zeilenabstand) als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch in der „mündlichen Prüfung" zu erstellen. Der Report selber wird nicht bewertet. Die Einstellung des Reportes erfolgt über das Azubi-Infocenter. Weitere erforderliche Anlagen können ergänzend zum fünfseitigen Report beigefügt werden.
Wichtig
Dem Report ist unbedingt das unterschriebene Deckblatt voranzustellen. Das Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB) ist zusätzlich zu den maximal 5 Seiten anzuhängen.
Hinweise zum Fachgespräch
Bitte bringen Sie zum Fachgespräch Ihre angegebenen Präsentationsmittel mit. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Funktionsfähigkeit Ihrer Präsentationsmittel verantwortlich sind.
Die Präsentation soll zwischen 10 und max. 15 Minuten dauern. Im anschließenden Fachgespräch sollen Sie zeigen, dass Sie die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten können.
Die Präsentation und das Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern.
