Ausbildung
Industrieelektriker/-in
Industrieelektriker/-innen arbeiten mit elektrischen Anlagen und Systemen. Je nach Fachrichtung übernehmen sie Aufgaben von der Montage über die Inbetriebnahme bis hin zur Qualitätssicherung.
Für den Ausbildungsberuf Industrieelektriker/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Die Ausbildung zum/zur Industrieelektriker/-in dauert gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre. Sie kann in den Fachrichtungen Betriebstechnik oder Geräte und Systeme absolviert werden.
Arbeitsgebiet
Industrieelektriker/-innen sind vor allem in der Elektroindustrie sowie in Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
Berufliche Aufgaben
- Bearbeiten und Montieren mechanischer Komponenten
- Analysieren elektrischer Systeme
- Konfigurieren von IT-Systemen
- Inbetriebnahme von Anlagen
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
Branchen/Betriebe
- Elektroindustrie
- Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik
- Betriebe mit elektrischen Produktions- oder Betriebssystemen
Ausbildungsvergütung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.
Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
Für den Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
1.2 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
1.3 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann
2. Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt;
3. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch Höchstens 20 Minuten.
