Ausbildung

Immobilienkaufmann/-frau

Immobilienkaufleute sind Experten rund um Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Sie beraten Kunden, wickeln Verträge ab und begleiten Bau- und Sanierungsprojekte.
Für den Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/-frau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Immobilienkaufleute arbeiten in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft – von der Verwaltung über den Verkauf bis hin zur Projektplanung. Im Ausbildungsvertrag werden zwei von fünf möglichen Wahlqualifikationseinheiten festgelegt, die sich am Tätigkeitsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebs orientieren.
Zur Auswahl stehen folgende Wahlqualifikationseinheiten:
  • Steuerung und Kontrolle im Unternehmen
  • Gebäudemanagement
  • Maklergeschäfte
  • Bauprojektmanagement
  • Wohnungseigentumsverwaltung
Berufliche Aufgaben
  • Verwalten von Wohneigentum und Immobilienbeständen
  • Beraten von Kunden beim Kauf, Verkauf oder bei der Anmietung von Immobilien
  • Durchführen von Vertragsabwicklungen
  • Planen, Organisieren und Betreuen von Bau- und Sanierungsarbeiten
Branchen/Betriebe
  • Wohnungsbauunternehmen
  • Immobilienmaklerbüros
  • Banken mit Immobilienabteilungen
  • Unternehmen der Immobilienverwaltung
Die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereiche:
    • Ausbildungsbetrieb und Immobilienmarkt, Mietobjekte und Immobilienvermittlung und Wirtschafts- und Sozialkunde (120 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • Immobilienwirtschaft (180 Minuten, schriftlich, Gewichtung 40 %)
    • Kaufmännische Steuerung, Dokumentation (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • Kundengespräch oder Teambesprechung (ca. 30 Minuten, mündlich, Gewichtung 20%)
Mündliche Abschlussprüfung
In diesem Prüfungsbereich bearbeitet der Prüfling eine praxisnahe Aufgabenstellung aus dem Berufsalltag. Dabei stehen zwei Aufgaben zur Auswahl, von denen eine ausgewählt wird. Die Aufgaben beziehen sich auf die im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen.
Im Rahmen eines Kundengesprächs oder einer Teambesprechung soll der Prüfling zeigen, dass er betriebliche Situationen analysieren, geeignete Lösungswege entwickeln und seine Entscheidungen nachvollziehbar begründen kann. Darüber hinaus wird bewertet, ob wirtschaftliche, rechtliche, technische und ökologische Aspekte berücksichtigt sowie kunden-, adressaten- und situationsgerecht kommuniziert werden.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ ist,
  • im Prüfungsbereich „Kundengespräch, Teambesprechung“ mindestens „ausreichend“ erzielt wird,
  • in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche ebenfalls mindestens „ausreichend“ erreicht wird und
  • kein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wird.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.