Ausbildung
Fachpraktiker/-in Metallbau
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Metallbau richtet sich an Menschen mit Behinderungen und vermittelt praxisorientierte Kenntnisse in der Herstellung, Bearbeitung und Montage von Metallbauteilen.
Für den Ausbildungsberuf Fachpraktikker/-in Metallbau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Die Ausbildung ist eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Metallbauer/-in. Sie wird individuell an die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/-innen für Metallbau arbeiten in Handwerksbetrieben, Industriebetrieben sowie bei Unternehmen, die Metallkonstruktionen, Fenster, Türen oder Fassadenelemente herstellen und montieren.
Berufliche Aufgaben
- Herstellen von Bauteilen aus Stahl und anderen Metallen
- Fertigen von Fensterrahmen, Treppen oder Toranlagen nach Kundenwunsch
- Anreißen, Zuschneiden und Bearbeiten von Metallplatten, Rohren oder Profilen
- Schweißen, Nieten oder Verschrauben von Bauteilen
- Mitwirken bei der Montage vor Ort, z. B. Einbau von Schlössern und Antrieben für Toranlagen
- Arbeiten nach technischen Zeichnungen
Branchen/Betriebe
- Metallbau- und Handwerksbetriebe
- Industriebetriebe mit Schwerpunkt Metallverarbeitung
- Betriebe im Bereich Fassaden-, Fenster- und Treppenbau
Ausbildungsvergütung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.
Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
