Ausbildung

Fachpraktiker/-in Küche

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Küche richtet sich an Menschen mit Behinderungen und vermittelt praxisorientierte Kenntnisse in der Vorbereitung, Zubereitung und Präsentation einfacher Gerichte.

Ausbildungsinhalte und Dauer

Die Ausbildung ist eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin. Sie wird individuell an die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/-innen Küche arbeiten vor allem in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung, in Hotels sowie im Gaststättengewerbe.
Berufliche Aufgaben
  • Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten einfacher Speisen
  • Anwenden grundlegender arbeits- und küchentechnischer Verfahren
  • Einsetzen von Geräten, Maschinen und Küchenutensilien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit
  • Beachten von Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Mitwirken bei Vor- und Nacharbeiten in der Küche
Branchen/Betriebe
  • Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Kantinen, Mensen)
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Cateringunternehmen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

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Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: frühestens nach 18 Monaten und spätestens vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereich:
    • „Arbeitsprobe“ (höchstens 180 Minuten, praktische Prüfung)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Praktische Prüfung“ (höchstens 6 Stunden, praktisch, zwei Arbeitsproben und auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 10 Minuten)
    • „Technologie“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 60 %)
    • „Fachrechnen“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (45 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden,
  • im schriftlichen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und
  • kein Prüfungsbereich des schriftlichen Teils mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.