Ausbildung

Fachpraktiker/-in Küche

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Küche richtet sich an Menschen mit Behinderungen und vermittelt praxisorientierte Kenntnisse in der Vorbereitung, Zubereitung und Präsentation einfacher Gerichte.

Ausbildungsinhalte und Dauer

Die Ausbildung ist eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin. Sie wird individuell an die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/-innen Küche arbeiten vor allem in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung, in Hotels sowie im Gaststättengewerbe.
Berufliche Aufgaben
  • Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten einfacher Speisen
  • Anwenden grundlegender arbeits- und küchentechnischer Verfahren
  • Einsetzen von Geräten, Maschinen und Küchenutensilien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit
  • Beachten von Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Mitwirken bei Vor- und Nacharbeiten in der Küche
Branchen/Betriebe
  • Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Kantinen, Mensen)
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Cateringunternehmen

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.