Ausbildung

Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung richtet sich an Menschen mit Behinderungen und vermittelt praxisorientierte Kenntnisse in der Holz- und Möbelverarbeitung.
Für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung ist eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG und wird individuell an die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/-innen für Holzverarbeitung arbeiten überwiegend in holzbearbeitenden Industriebetrieben.
Berufliche Aufgaben
  • Messen, Sägen, Bohren, Hobeln und Schleifen verschiedener Holzarten
  • Sicherer Umgang mit Werkzeugen und Maschinen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften
  • Herstellen einfacher Holzverbindungen
  • Behandeln und Beschichten von Oberflächen
  • Montieren von Holzteilen zu Kleinmöbeln
Branchen/Betriebe
  • Holzbearbeitende Industriebetriebe
  • Möbelhersteller
  • Betriebe der Holzverarbeitung

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.