Ausbildung
Fachpraktiker/-in für Büromanagement
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in für Büromanagement richtet sich an Menschen mit Behinderungen und vermittelt praxisorientierte Kenntnisse für kaufmännische und organisatorische Tätigkeiten.
Die Ausbildungsregelung für den Fachpraktiker bzw. die Fachpraktikerin für Büromanagement basiert auf der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 16. August 2021. Weitere Informationen zur Ausbildungsregelung finden Sie in der Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB.
Ausbildungsinhalte und Dauer
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in für Büromanagement ist eine Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG und wird individuell an die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst. Die Ausbildungsdauer kann je nach persönlichem Förderbedarf variieren.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/-innen für Büromanagement arbeiten in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im öffentlichen Dienst.
Berufliche Aufgaben
- Unterstützen in internen Diensten (z. B. Postbearbeitung, Ablage, Bürotechnik)
- Mitwirken in der Kundenbetreuung und Telekommunikation
- Erledigen von Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
- Unterstützen in der Materialwirtschaft
- Mitwirken bei kaufmännischer Steuerung und Kontrolle
- Unterstützen in der Personalverwaltung
Branchen/Betriebe
- Handels- und Handwerksbetriebe
- Industrieunternehmen
- Öffentlicher Dienst
- Dienstleistungsunternehmen
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker für Büromanagement/ Fachpraktikerin für Büromanagement dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereich:
- „Informationstechnisches Büromanagement“ (120 Minuten, schriftlich computergestützt, Gewichtung 25 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Kundenbeziehungsprozesse“ (150 Minuten, schriftlich, Gewichtung 30 %)
- „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ (höchstens 20 Minuten Fachgespräch, mündlich, Gewichtung 35 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für Fachpraktiker/-innen für Büromanagement orientieren sich an den regulären Terminen der IHK-Abschlussprüfungen. Sie finden nicht an den Sonderterminen der gestreckten Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement statt.
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
