Ausbildung

Fachlagerist/-in

Fachlageristen sorgen dafür, dass Waren im Lager richtig erfasst, gelagert und versendet werden. Sie sind Spezialisten für den Warenfluss im Unternehmen und arbeiten eng mit anderen Abteilungen zusammen.
Für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Fachlageristen arbeiten im Wareneingang, Warenausgang und in Lagern von Industrie-, Handels- und größeren Handwerksbetrieben. Sie sind vor allem für die Organisation des Warenflusses verantwortlich.
Berufliche Aufgaben
  • Annehmen und Kontrollieren von Waren im Wareneingang
  • Erfassen von Beständen und Lagerorten per Computer
  • Lagern und Pflegen von Gütern
  • Zusammenstellen von Lieferungen anhand von Versandlisten
  • Verpacken von Waren und Erstellen der Begleitpapiere
  • Mitwirken bei Inventuren und Bestandskontrollen
  • Arbeiten im Team und enge Abstimmung mit anderen Abteilungen
Branchen/Betriebe
  • Industrieunternehmen
  • Handelsbetriebe
  • Logistik- und Speditionsunternehmen
  • Größere Handwerksbetriebe
Die Ausbildung zum/zur Fachlagerist/-in dauert gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Anschlussmöglichkeit
Nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung ist ein Übergang in den dreijährigen Ausbildungsberuf möglich:

Ausbildungsvergütung

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.

Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende des ersten Ausbildungsjahres
  • Prüfungsbereich:
    • „Arbeitsaufgabe“ (90 Minuten, praktische Prüfung)
Abschlussprüfung
  • Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Praktische Arbeitsaufgaben“ (180 Minuten, praktische Prüfung, Gewichtung 50 %)
    • „Lagerprozesse“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Güterbewegung“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • im Prüfungsbereich „Praktische Arbeitsaufgaben“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde,
  • das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ ist,
  • in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • im verbleibenden schriftlichen Prüfungsbereich keine „ungenügende“ Leistung erzielt wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.