Ausbildung
Bauzeichner/-in
Bauzeichner/-innen übersetzen die Ideen von Architekten und Ingenieuren in exakte Pläne. Mit modernster CAD-Technik erstellen sie maßstabsgerechte Zeichnungen und sind damit ein unverzichtbarer Teil der Bauplanung.
Dieser Ausbildungsberuf wird zum 1.8.2026 durch den Bautechnischen Konstrukteur/die Bautechnische Konstrukteurin abgelöst.
Dieser Ausbildungsberuf wird zum 1.8.2026 durch den Bautechnischen Konstrukteur/die Bautechnische Konstrukteurin abgelöst.
Für den Ausbildungsberuf Bauzeichner/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Die Ausbildung zum/zur Bauzeichner/-in dauert gemäß Ausbildungsordnung 3 Jahre.
Arbeitsgebiet
Bauzeichner/-innen fertigen technische Zeichnungen und Baupläne an, führen Berechnungen durch und übernehmen organisatorische Aufgaben. Sie arbeiten dabei eng mit Architekten, Ingenieuren und Bauherren zusammen.
Bauzeichner/-innen fertigen technische Zeichnungen und Baupläne an, führen Berechnungen durch und übernehmen organisatorische Aufgaben. Sie arbeiten dabei eng mit Architekten, Ingenieuren und Bauherren zusammen.
Berufliche Aufgaben
- Anfertigen von Bauzeichnungen mit CAD-Programmen
- Anwendung technischer Normen, baurechtlicher Vorgaben und Sicherheitsvorschriften
- Mitarbeit bei Planung, Auswertung und Dokumentation von Bauprojekten
- Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Fachplanern
- Nutzung rechnergestützter Informations- und Kommunikationssysteme
Schwerpunkte der Ausbildung
- Architektur
- Ingenieurbau
- Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
Ausbildungsvergütung
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Ausbildungsvergütung.
Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).
Informationen zur Prüfung
Baustellenpraktika und Baubegehungen
Das „Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten“ sowie die „Bestandsaufnahme und Vermessung“ sind Bestandteil des betrieblichen Ausbildungsrahmenplans und sind über einen zeitlichen Richtwert von 12 bzw. 6 Wochen im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung zu vermitteln.
Das „Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten“ sowie die „Bestandsaufnahme und Vermessung“ sind Bestandteil des betrieblichen Ausbildungsrahmenplans und sind über einen zeitlichen Richtwert von 12 bzw. 6 Wochen im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung zu vermitteln.
Da diese Fertigkeiten nur außerhalb der Konstruktionsbüros vermittelt werden können, ist hierüber Nachweise über die Ableistung eine Baustellenpraktikums (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 115 KB)sowie die Durchführung von Baubegehungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 107 KB)vorzulegen. Entsprechende Bescheinigungen sind mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen. Die Vorlagen hierzu sind im Text verlinkt.
Zwischenprüfung
- findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres statt (nur im Frühjahr)
Abschlussprüfung
- erfolgt am Ende der Ausbildungszeit (je nach Ausbildungsende im Sommer oder Winter)
- besteht aus zwei Prüfungsteilen (Teil A und Teil B)
- umfasst praktische, schriftliche und mündliche Aufgaben
Bestehensregelung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn:
- in beiden Prüfungsteilen (A und B) mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden
- im Prüfungsteil B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden
Nicht bestanden ist die Prüfung, wenn:
- eine praktische Aufgabe oder ein Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wird
Mündliche Ergänzungsprüfung
- kann auf Antrag des Prüflings oder nach Entscheidung des Prüfungsausschusses angesetzt werden
- dient dazu, das Bestehen der Prüfung noch zu ermöglichen
- das Ergebnis setzt sich aus den bisherigen Leistungen und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zusammen
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
