Ausbildung
Bankkaufmann/-frau
Bankkaufleute sind die ersten Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden in allen finanziellen Fragen. Sie beraten zu Konten, Krediten, Versicherungen und Geldanlagen und sorgen für eine zuverlässige Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Bankkaufleute arbeiten in Kreditinstituten und sind sowohl im direkten Kundenkontakt als auch in internen Fach- und Verwaltungsbereichen tätig. Sie beraten Privat- und Geschäftskunden zu Finanzprodukten und unterstützen sie bei finanziellen Entscheidungen. Darüber hinaus bearbeiten sie Bankgeschäfte, steuern Geschäftsprozesse und berücksichtigen dabei wirtschaftliche, rechtliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben.
Berufliche Aufgaben
- Kundenbedarf ermitteln und individuelle Finanzlösungen entwickeln
- Kunden zu Konten, Zahlungsverkehr, Krediten, Geldanlagen und Vorsorgeprodukten beraten
- Konten eröffnen und führen sowie Zahlungsverkehr abwickeln
- Kreditgeschäfte vorbereiten, bearbeiten und überwachen
- Anlage- und Wertpapiergeschäfte durchführen und Kunden zu Geldanlagen beraten
- Finanzierungs-, Vorsorge- und Versicherungsprodukte vermitteln
- Verträge und weitere Bankgeschäfte vorbereiten und bearbeiten
- Geschäftsvorgänge im Rechnungswesen bearbeiten und kontrollieren
- Risiken und wirtschaftliche Entwicklungen beurteilen
- Arbeits- und Geschäftsprozesse planen, steuern und kontrollieren
- Digitale Systeme und Kommunikationswege für Bankgeschäfte und Kundenbetreuung nutzen
- Gesetzliche, aufsichtsrechtliche und interne Vorgaben beachten
Branchen/Betriebe
- Banken und Sparkassen
- Genossenschaftsbanken
- Privat- und Geschäftsbanken
- Bausparkassen
- Direktbanken und digitalen Finanzdienstleistern
Die Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/-frau dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
- Zeitpunkt: im 4. Ausbildungshalbjahr, bei verkürzter Ausbildung spätestens 4 Monate vor Teil 2
- Prüfungsbereich:
- „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
- Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
- „Finanzierungsvorhaben begleiten“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Kunden beraten“ (30 Minuten: 15 Minuten Vorbereitung, anschließend höchstens 15 Minuten Gesprächssimulation, Gewichtung 30 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wird und
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wird.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
