Ausbildung

Automobilkaufmann/-frau

Automobilkaufleute verbinden kaufmännisches Know-how mit Fachwissen rund ums Auto. Ob Kundenberatung, Verkauf, Ersatzteilbeschaffung oder Organisation im Betrieb – die Ausbildung bietet ein breites Aufgabenfeld in Autohäusern, bei Herstellern und Importeuren. Alle wichtigen Infos zu Inhalten, Dauer, Prüfungen und Downloads finden Sie hier.
Für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/-frau finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Arbeitsgebiet
Automobilkaufleute übernehmen kaufmännische und organisatorische Aufgaben rund um den Verkauf, die Vermarktung und den Service von Fahrzeugen. Sie beraten Kundinnen und Kunden, erstellen Angebote und wirken bei der Vermarktung von Fahrzeugen und automobilen Dienstleistungen mit. Darüber hinaus bearbeiten sie Service- und Werkstattaufträge und übernehmen Aufgaben in der kaufmännischen Steuerung und Verwaltung.
Berufliche Aufgaben
  • Kundinnen und Kunden zu Fahrzeugen, Zubehör und Dienstleistungen beraten
  • Fahrzeuge und automobile Dienstleistungen verkaufen und vermarkten
  • Angebote erstellen sowie Kauf-, Leasing- und Finanzierungsverträge vorbereiten und abwickeln
  • Service- und Werkstattaufträge annehmen und bearbeiten
  • Ersatzteile und Zubehör beschaffen und verwalten
  • Fahrzeugbestände und Warenbestände verwalten
  • Rechnungen erstellen und Zahlungsvorgänge bearbeiten
  • Kosten und Leistungen kalkulieren und kaufmännische Kennzahlen auswerten
  • Marketing- und Verkaufsmaßnahmen planen und umsetzen
  • Aufgaben in der Personalwirtschaft und allgemeinen Verwaltung übernehmen
Branchen/Betriebe
  • Autohäusern und Kfz-Handelsbetrieben
  • Fahrzeugherstellern und Importeuren
  • Kfz-Service- und Werkstattbetrieben
  • Unternehmen des Fahrzeug- und Teilehandels
  • Leasing- und Fahrzeugvermietungsunternehmen
Die Ausbildungsdauer beträgt laut Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.

Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
  • Zeitpunkt: in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
    • Prüfungsbereich: „Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 20 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
  • Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
    • „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
    • „Kundendienstprozesse“ (20 Minuten Vorbereitungszeit, anschließend höchstens 20 Minuten fallbezogenes Fachgespräch, Gewichtung 20 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wird und
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wird.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.