Externen-Prüfung

In bestimmten Fällen können auch Personen ohne reguläre Ausbildung zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit in diesem Beruf tätig waren. Auch Zeiten in einem verwandten Ausbildungsberuf können angerechnet werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Nachweis einschlägiger Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufs
  • Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen vor Anmeldeschluss

Erforderliche Unterlagen

  • Einfacher tabellarischer Lebenslauf mit Zeitangaben
  • Arbeitszeugnisse/Zwischenzeugnisse für den Nachweis der beruflichen Tätigkeiten
  • Wir behalten uns vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr von 56,00 Euro erhoben.

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