Ausbildung

Azubis aus dem Ausland

Der Fachkräftemangel ist ein zentrales Thema der Wirtschaft. Qualifizierte Nachwuchskräfte aus Drittstaaten können die Nachwuchskräftelücke füllen.

Warum Auszubildende aus dem Ausland?

  • Fachkräftemangel
    • Unternehmen benötigen dringend qualifizierte Nachwuchskräfte
    • Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten füllen Nachwuchskräftelücke
  • Demografischer Wandel
    • Weniger junge Menschen treten in den Arbeitsmarkt ein
    • Immer mehr Betriebe stehen vor Nachwuchsengpässen
  • Perspektiven für die Auszubildenden
    • Zugang zu qualifizierter Ausbildung
    • Berufliche Integration
    • Entwicklung von Sprach- & Berufskompetenzen
    • Langfristige Karriereperspektiven
  • Bedeutung der Einwanderung
    • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Integration von jungen Talenten
    • Stärkung regionaler Wirtschaft und Vielfalt
Informationen zu rechtlichen Fragestellungen finden Sie im Fachkräfteeinwanderungsgesetz insbesondere unter §16a AufenthG Ausbildung.

Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts

Zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen monatlich mindestens 959€ netto zur Verfügung stehen. Dabei kann die Ausbildungsvergütung als Nachweis gelten.
Wenn die Ausbildungsvergütung zu niedrig ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
  • Sperrkonto (von Azubi selbst, Familie oder Unternehmen):
    Das Konto wird auf den Namen des/der Auszubildenden eröffnet, um Lebensunterhalt, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während des Aufenthalts sicherzustellen.
  • Verpflichtungserklärung (durch Unternehmen oder Privatperson):
    Die verpflichtende Person übernimmt alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Versicherung und Lebensunterhalt, falls die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, sodass der/die Auszubildende nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

Onboarding & Integration in den Betrieb

Relevanz von Onboarding & Integration
  • Erhöhter Betreuungsbedarf bei Azubis aus Drittstaaten
  • Fehlende familiäre und soziale Netzwerke in Deutschland
  • Schlechte Integration = erhöhte Abbruchrisiken
Frühzeitige Begleitung unterstützt Ausbildungs- & Unternehmenserfolg
Formales & Alltag
  • Kontoeröffnung und Behördengänge unterstützen
  • Unterstützung bei Organisation einer Wohnung / Unterkunft
  • Vorbereitung auf Alltag und Orientierung
  • Kommunikation bereits vor der Einreise starten (Videotelefonate, Firmenkultur, erste Eindrücke)
Betriebliches Onboarding
  • Belegschaft informieren und vorbereiten (Erwartungsmanagement)
  • Festen Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens festlegen und aktiv einbinden
  • Strukturierte Einarbeitung in den ersten Wochen mit regelmäßigen Feedbackmöglichkeiten
Integration & soziale Unterstützung
  • Unterstützung in Bezug auf Netzwerkaufbau (Peer-Netzwerke, Azubi-Stammtische)
  • Hilfestellungen bei Freizeit- und Alltagsgestaltung (Empfehlung von lokalen Vereinen (Sport etc.)
  • Sensibilisierung für interkulturelles Verständnis
  • Mentale Unterstützung und Sicherheit
Sprachkenntnisse
  • Realistische Erwartungen an Deutschkenntnisse formulieren
  • Sprachniveau einschätzen (B1/B2 prüfen und Zertifikate nutzen)
  • Unterstützung im Sprachlernprozess (Zeiten für Kurse freistellen, praxisnahe Übungsmöglichkeiten im Betrieb anbieten)
  • Integration durch Sprache fördern (Belegschaft in den Lernprozess einbinden)
  • Sprachförderangebote nutzen (Azubi-Berufssprachkurse)
Umgang mit Sprachkenntnissen
  • Verständnis für Sprachniveaus entwickeln
  • Sprachzertifikate prüfen: Sprachzertifikate sollten von anerkannten Prüfungsanbietern ausgestellt sein
Die Verifizierung der Sprachkenntnisse kann über das Goethe-Institut erfolgen. Dort gibt es ebenfalls ein Übungsangebot für Defizite.
  • Individuelle Voraussetzungen für den Spracherwerb beachten: Individuelle Voraussetzungen der zukünftigen Azubis beachten. Welche Erstsprache spricht die Person? Welche Schulbildung hat sie? War sie bereits im Ausland? Wie viel Zeit und Kapazitäten bringt sie mit?
  • Auf Deutsch im Bewerbungsgespräch kommunizieren: Gespräche über Alltagsthemen, über den zukünftigen Arbeitskontext, angemessenes Sprachtempo wählen, zu komplexe Formulierungen vermeiden, beachten, dass der Fachwortschatz erst noch entwickelt werden muss
  • Den richtigen Sprachkurs wählen: Auswahl qualitativ hochwertiger Sprachkurse ist entscheidend
Alle Fertigkeiten – Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen müssen trainiert werden. Das Ablegen von Zertifikatsprüfungen ist für Zwischenstände (A1, A2, B1) hilfreich.
Berufssprachkurse für Auszubildende (Azubi-BSK)
  • Was ist Azubi-BSK?
    • Sprachkurse speziell für Auszubildende
    • Ziel: Sprachliche Lücken schließen, relevante Sprach- & Fachkompetenzen vermitteln.
    • Ausbildungsvorbereitend und ausbildungsbegleitend möglich
  • Für wen ist Azubi-BSK gedacht?
    • Auszubildende in Dualen Ausbildungsberufen
    • Fokus auf: Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager- und Logistikbereiche
  • Umfang, Organisation & Finanzierung
    • 70-150 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr (empfohlen mindestens 100; 1 UE=45 Minuten)
    • Kurse deutschlandweit bei vom BAMF zugelassenen Sprachkursträgern (online, hybrid, Präsenz)
    • Kostenlos für Teilnehmerinnen und Teilnehmer inkl. Lehr- und Lernmaterial
  • Anmeldung & Teilnahme
    • Voraussetzung: Ausbildungsvertrag bzw. förderfähige Ausbildung oder ausbildungsvorbereitend + Antrag auf Teilnahmeberechtigung beim BAMF
    • Nach Genehmigung Anmeldung beim zuständigen Sprachkurs-Träger
Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote
  • Berufsausbildungsbeihilfe
    • Zweck: Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung
      Wer: Jugendliche, die außerhalb des Elternhauses leben
    • Leistungen: Lebenshaltungskosten, Unterkunftskosten, Fahrtkosten
    • Förderer: Bundesagentur für Arbeit
  • Assistiere Ausbildung „flex“
    • Wer: Auszubildende mit Unterstützungsbedarf
    • Leistungen: Nachhilfe, Förderung fachtheoretischer Kenntnisse, Prüfungsvorbereitung, Coaching der Ausbilderinnen und Ausbilder
    • Fördernde: Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter
  • Programm „VerA Plus“
    • Zweck: Fachkräfte im Ruhestand unterstützen Auszubildende, die Probleme beim Einstieg in die Ausbildung haben
    • Leistungen: 1:1 Mentoring, Hilfe in Schule und Betrieb, zunächst 1 Jahr, Verlängerung möglich
    • Über 75% erreichen definiertes Ausbildungsziel
    • Fördernde: Senior Expert Service
Besondere Schutzbedürfnisse für Auszubildende aus Drittstaaten
  • Missbrauchsgefahr & Druck durch finanzielle Abhängigkeit
    • Kredite im Heimatland zur Ausbildungsfinanzierung
    • Unterstützung der Familien im Heimatland finanziell
    • Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber unseriösen Vermittlungsagenturen
    • Sozialer, familiärer und beruflicher Druck
  • Fehlende soziale Netzwerke
    • Keine Familie oder Freunde vor Ort
    • Geringe Orientierung im Alltag zu Beginn
    • Fehlender Zugang zu Orientierungssystemen wie Vereinen usw.
Verantwortung der Unternehmen
  • Vor Ausbildungsbeginn (Prüfplicht)
    • Gültigkeit des Visums prüfen
    • Azubis bei Terminbuchung und Besuchen der Ausländerbehörde unterstützen
    • Kopien von Visum und Aufenthaltstitel in Personalakte ablegen und Ablaufdatum im Kalender vermerken
  • Vor der Einreise
    • Unterlagen zur Einreise rechtzeitig bereitstellen
    • Bei Bedarf beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
    • Verpflichtungserklärung ausstellen
    • Ausbildungsende im Vertrag großzügig planen
  • Nach Ausbildungsbeginn (Mitteilungspflicht)
    • Einreisevisum (6-12 Monate) prüfen
    • Termin bei Ausländerbehörde zeitnah vereinbaren
    • Änderungen innerhalb von vier Wochen der Ausländerbehörde melden
  • Bei Beendigung der Ausbildung (Mitteilungspflicht)
    • Vorzeitigen Abbruch innerhalb von vier Wochen der Ausländerbehörde melden
    • Bei erfolgreichem Abschluss Aufenthaltstitel umwandeln, bevor Weiterbeschäftigung erfolgt
Tipps für die Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen
  • Prozesse müssen transparent sein und Zuständigkeiten klar geregelt
  • Sämtliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten
  • Die Auszubildenden müssen vor finanzieller Überforderung und Ausnutzung geschützt werden: Den Auszubildenden selbst dürfen keine Kosten entstehen. Außerdem dürfen keine Bindungs- oder Rückzahlungsverpflichtungen für die Auszubildenden bestehen. Alle Kosten für die Vermittlung trägt der Arbeitgeber
  • Die Verantwortung im gesamten Vermittlungs- und Anwerbeprozess liegt bei den Betrieben
  • Die Agentur sollte sowohl im Ausland als auch beim Übergang sowie nach der Ankunft in Deutschland unterstützen und für Fragen zur Verfügung stehen