Import von Lebensmitteln
Nach Deutschland eingeführte Lebensmittel müssen nicht nur dem Europäischen Lebensmittelrecht entsprechen, sondern auch dem deutschen Lebensmittelrecht. Der Importeur von Produkten wird als Hersteller dieser Waren angesehen und hat zu gewährleisten, dass nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Er haftet in vollem Umfang für die eingeführten Produkte.
Pflichten beim Lebensmittelimport - Was geprüft werden muss
- die Zusammensetzung des Lebensmittels (Rezepturkontrolle, Laboranalyse)
- die Qualität des Lebensmittels (Laboranalyse)
- die Kennzeichnung des Lebensmittels entsprechend unserem Kennzeichnungsrecht
- die Übereinstimmung der Inhaltsangaben mit dem tatsächlichen Gewicht oder Volumen
- die Überprüfung der Verpackung (Einflüsse auf das Lebensmittel)
Prüfungspflichten
Grundsätzlich sind Stichproben in dem Umfang durchzuführen, dass ausgeschlossen werden kann, dass Lebensmittel in den Verkehr gelangen, die nicht den inländischen gesetzlichen Vorschriften genügen. Der Umfang der zu entnehmenden Stichproben ist unbestimmt und auf den Einzelfall abzustellen. Dabei darf der Importeur auch nicht auf umständliche, unbequeme oder mit Kosten verbundenen Untersuchungen verzichten.
Duale Systeme zur Verpackungsrücknahme
Hersteller und Importeure von Waren in Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, müssen sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen („Duales System“) beteiligen.
Kennzeichnung
Es gelten die die allgemeinen Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung.
Produkte mit ausländischer Deklaration müssen mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers versehen werden, das in deutscher Sprache den Anforderungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sowie den jeweiligen Produktverordnungen entspricht
Schriftgröße und Schriftfelder: Alle Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden und eine Mindestgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Die Schriftgröße muss mindestens 1,2 mm in Bezug auf das kleine „x“ betragen. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 Quadratzentimeter muss die Schrift mindestens 0,9 mm groß sein.
Alle Pflichtinformationen legt Artikel 9 der LMIV fest.
Genehmigungspflichten
Lebensmittel unterliegen teilweise dem so genannten Marktordnungsrecht. Dies bedeutet, dass vor dem Import aus Nicht-EU-Ländern eine Einfuhrgenehmigung vorliegen muss.
Spezielle Einfuhrbestimmungen
- Da es viele spezifische Einfuhrbestimmungen im Bereich der Lebensmittel gibt, sprechen Sie uns gerne an.
