8. beitragsfreie Betriebsstätten
Beitragsfrei sind Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder die nicht ortsfest sind, wie zum Beispiel Verkaufspavillon in Zeltform, temporäre Stände auf Wochenmärkten, Trafohäuschen, Lager, vorübergehend aufgestellte Baucontainer, Funktionsräume von Reinigungsfirmen am Einsatzort.