Nr. 74392
Fördermittel

Innovationsgutscheine Baden‑Württemberg 2025: Förderung für Innovationen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), bzw. 250 Beschäftigten (Gutschein Mittelstand trifft Start-ups) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, bzw. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme (Gutschein Mittelstand trifft Start-ups). Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung. Zudem werden Kooperationen von etablierten Unternehmen mit Start-ups unterstützt.
Innovationsgutschein Gegenstand der Förderung
BW Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
High-Tech BW
(für KMU älter als fünf Jahre)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Start-up BW
(für Start-Ups bis max. fünf Jahre nach Gründung)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech
Mittelstand trifft Start-ups
(Als Start-ups zählen hier Unternehmen, die jünger als zehn Jahre sind.)
Zur Unterstützung von Kooperationen etablierter Unternehmen mit Start-ups für innovative Vorhaben, z. B. für den Erwerb von Produkten oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen, etwa zur Optimierung interner Prozesse, Entwicklung eines neuen Produkts, strategische Partnerschaften für innovative Vorhaben, gemeinsame Entwicklung einer Innovation

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 % dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen. Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.
Bei den Gutscheinen Hightech-BW, Startup-BW und Mittelstand trifft Startups werden auch Material bzw. Kosten für Produkte gefördert, die zur Umsetzung eines innovativen Vorhabens nötig sind.

Wie sind die Konditionen?

Innovationsgutschein Fördersatz / max. Fördersumme
BW 50 % / 7.500 €
High-Tech BW 50 % / 20.000 €
Start-up BW 50 % / 20.000 €
Mittelstand trifft Start-ups 50 % / 20.000 €
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend eingereicht werden.
Antragsberechtigte Unternehmen können…
  • …einmal pro Kalenderjahr einen Innovationsgutschein BW, Hightech BW oder Start-up BW beantragen
  • …maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW oder Start-up BW beantragen
  • …maximal einen Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up´s beantragen

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird bei der L-Bank gestellt.
FÖRDERMITTEL

KMU‑innovativ 2025: Förderprogramm für innovative Unternehmen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen dabei, ihre Innovationskraft zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf aktuellen Forschungsergebnissen basieren und eine klare betriebliche sowie volkswirtschaftliche Verwertungsperspektive bieten. ​

Förderschwerpunkte

Die Förderung konzentriert sich auf verschiedene Bereiche der industriellen Wertschöpfung:
  • Produkt- und Prozessinnovationen: Entwicklung neuer und verbesserter Produkte, Maschinen und Anlagen sowie neuer Fertigungstechnologien und Prozessketten.​
  • Digitalisierung und Industrie 4.0: Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen.​
  • Neue Geschäftsmodelle: Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, beispielsweise durch die Monetarisierung von Daten oder den Einsatz von Blockchain-Technologien.​
  • Arbeitsorganisation und Qualifizierung: Gestaltung neuer Formen der Arbeitsorganisation, Förderung des Wissensmanagements und der Kompetenzen der Belegschaft.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Einsatz von Robotik in allen Bereichen der Wertschöpfung, da hierin ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial gesehen wird. Unternehmen, die diese Themen durch den Einsatz von Robotern adressieren, werden daher ausdrücklich zur Beteiligung aufgefordert. ​
Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig gestaltet:
  1. Projektskizze: Interessierte Unternehmen reichen zunächst eine Projektskizze ein. Bewertungsstichtage hierfür sind der 15. April und der 15. Oktober eines jeden Jahres.
  2. Vollantrag: Bei positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.
Das Antragsverfahren ist speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten und bietet durch verbindliche Bearbeitungsfristen Planungssicherheit. Ein zentraler Lotsendienst steht für alle Fragen rund um „KMU-innovativ“ zur Verfügung. ​

Kontakt und Beratung

Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren oder Fragen zum Förderprogramm haben, können sich direkt an uns wenden. Alternativ steht der Lotsendienst des BMBF für eine umfassende Beratung zur Verfügung.

Antragsunterlagen und weitere Informationen

Für weitergehende Informationen zum Förderprogramm und zum Lotsendienst besuchen Sie bitte die offizielle Seite des BMBF: KMU-innovativ.
FÖRDERPROGRAMME

WIPANO‑Förderprogramm: Unterstützung für KMU bei Patenten, Normung und Standardi­sierung

Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen und stärkt die aktive Beteiligung in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien.
Am 1. Januar 2024 ist die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten,
diese ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
So offenbaren verschiedene Studien regelmäßig einen hohen finanziellen Aufwand für kleinere Unternehmen rund um die gewerblichen Schutzrechte. Das neu aufgesetzte Programm zielt daher auf die finanzielle Förderung der Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patent und Gebrauchsmuster) ab. Zudem wird der Transfer von Erfindungen aus Kooperationsprojekten mit der öffentlichen Forschung in neue Normen und Standards gefördert.

Patentanmeldung und Verwertung

Im Patentbereich von WIPANO können KMU bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents unterstützt werden.
Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ fördert KMU, die in den vergangenen drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch Patente und Gebrauchsmuster und erleichtert ihnen dadurch den Zugang zum Thema „Schutzrechte“.
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in zwei Module unterteilt.
Modul 1: Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung inkl. der dafür erforderlichen Beratungsdienstleistungen und Stand-der-technik-Recherche.
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für die Anmeldung oder Nachanmeldung
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung
Modul 2: Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung
  • Erstellung einer Kosten-Kutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Prototypenbau
  • Messeteilnahmen
  • Rechtliche Beratung für die Verwertung der Schutzrechte
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung
Detailliertere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, beispielsweise wird Modul 1 bis zu einem Umfang von 10.000 Euro gefördert.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien

Die Förderrichtlinie sieht auch eine Förderung von Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 100 Mio. Euro vor, die sich aktiv an nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien beteiligen wollen. Das Unternehmen darf, um eine Förderung zu erhalten in den letzten drei Jahren nicht ein einem solchen Gremium aktiv gewesen sein. Die Förderung von maximal 45.000 Euro erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 Prozent und muss innerhalb von 36 Monaten abgerufen werden.
Erstattet werden Ausgaben für Reisen, Normungsmanagement und -recherchen, sowie Erstellung von Anwenderregeln. Hinzu kommt eine Personalkostenpauschale für die Teilnahme an Gremien:
Präsenzsitzungen Virtuelle Sitzungen
Nationale Normungsgremien 1.000 € 500 €
Europäische Normungsgremien 1.500 € 750 €
Internationale Normungsgremien 2.000 € 1.000 €
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Innovative Normungsprojekte

Deutlich umfangreicher gestaltet sich der zweite Schwerpunkt zur Förderung von Projekten zur Diffusion neuester Forschungsergebnisse durch Normung und Standardisierung.
Normen und Standards sind als Abbild des Standes der Technik ein enormer Wissensvorrat, der von allen Unternehmen genutzt werden kann. Forschungsergebnisse werden für die Normung aufbereitetet, das darin enthaltene Wissen wird Teil dieses Pools und steht umgehend allen Unternehmen und Entwicklern zur Verfügung. Auch können Normen helfen, den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen, etwa durch Test- und Prüfnormen.
Um dies möglichst effizient zu gestalten, werden anspruchsvolle Kooperationsprojekte mit mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner gefördert. Dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen. Die Zuwendung beträgt hierbei maximal 200.000 Euro pro Verbundpartner und Projekt mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die zum Beispiel folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
  • Normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung,
  • FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
  • Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen.
  • FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.
Gerne informieren wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Nordschwarzwald hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Weiterbildung

16.06.2026 KI-Prozessmanager IHK (m/w/d)

Erleben Sie, wie Sie mit intuitiven, benutzerfreundlichen Tools ohne umfassende Programmierkenntnisse (bekannt als "Low-Code/No-.Code") und der macht der Künstlichen Intelligenz Ihre Arbeitsprozesse revolutionieren können. Kay Bäumges, Experte auf dem Gebiet der digitalen Transformation vermittelt komplexe Themen praktisch und verständlich.
Der nächste Lehrgang startet am 16.06.2026 und umfasst vier Vollzeittage sowie zwei Selbstlernphasen.
Nach dem Lehrgang sind in der Lage, KI gesteuerte Tools in den Geschäftsprozessen ergebnisorientiert einzusetzen. Durch die Verwendung von KI sind Sie in der Lage kreative und innovative Lösungsansätze darzustellen um somit wertvolle Ressourcen für das Unternehmen einzusparen. Desweiteren können Sie ohne technische Details im Bereich der Programmierung eine effektive Implementierung der KI-Technologien in den Arbeitsalltag darstellen. Daraus resultiert eine Steigerung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit.
Nutzes Sie das KickOff, das am 09.06.2026 vor dem Lehrgangsstart stattfindet, um genaueres über den Zertifikatslehrgang zu erfahren.
Hier können Sie sich zum KickOff sowie zum Zertifikatslehrgang jeweils anmelden:
weitere Termine finden Sie unter: Akademie für Innovation!