Nr. 25439
Einheitlicher Ansprechpartner

Wie geht es weiter? - Verfahrens­abwicklung

Die im Nachfolgenden aufgeführten Formalitäten und Verfahren können Sie in weiten Teilen auch über die IHK als einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die IHK hierzu beauftragen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, alle Verfahren auch selbst durchzuführen. Bei der Suche nach der zuständigen Behörde sind wir Ihnen in diesem Fall gern behilflich.
 Einheitlicher Ansprechpartner