BGH: Widerrufsrecht ohne Rücksicht auf Beweggründe

Mit seinem Urteil vom 16.3.2016 (Az.VIII ZR 146/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es ohne Belang ist, warum ein Kunde vom Recht auf Widerruf Gebrauch macht.
Eine erfolglose Nachverhandlung über den Preis und anschließender Widerruf sei kein Missbrauch des Widerrufsrechts.
Der Kläger hatte bei der Beklagten über das Internet zwei Matratzen bestellt und zunächst auch bezahlt. Unter Hinweis auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters und eine "Tiefpreisgarantie" des Verkäufers bat der Kläger um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 Euro, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht absehe. Zu einer entsprechenden Einigung kam es nicht. Der Kläger widerrief den Kaufvertrag daraufhin fristgerecht und sandte die Matratzen zurück.


Quelle: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Frankfurt