Recht und Steuern

Impressumspflichten für Versicherungsvermittler und -berater

Seit 22. Mai 2007 gilt für Versicherungsvermittler und -berater eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Dies macht eine Ergänzung des Internet-Impressums erforderlich.
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater bedürfen seit dem 22.05.2007 einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO bzw. § 34 e Abs. 1 GewO und müssen daher ihr Internet Impressum um die zuständige Aufsichtsbehörde ergänzen. Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 3 GewO befreien lassen können. Auch hier ist eine Ergänzung des Impressums um die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. 
Entscheidend ist dabei allein die grundsätzliche Genehmigungsbedürftigkeit der Tätigkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung ist dagegen unbeachtlich. Daher ist seit dem 22.05.2007 das Internet Impressum zu ergänzen. 
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 4 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34 d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Erlaubnispflicht nach § 34 d bzw. e GewO unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 34 d Abs. 4 und 9 GewO halten. 
Zuständige Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung und -beratung ist die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Das Impressum ist bei den oben genannten Versicherungsvermittlern und -beratern daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen: Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.

Hinweise


Versicherungsvermittler und -berater, die zusätzlich Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO sind, müssen neben der zuständigen Industrie- und Handelskammer auch die zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c GewO angeben.
Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum. Das Versicherungsvermittlerregister wird im Gesetzeswortlaut derzeit nicht genannt. Wir empfehlen trotzdem, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermittlerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die Internet-Adresse des Versicherungsvermittlerregisters ( http://www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.

Beispiele für ein Internet-Impressum im Bereich Versicherungsvermittlung

Das Impressum einer Versicherungsvermittler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung:
Mustermann Versicherungsvermittler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Hauptstraße 1, 101107 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt HR B 12345
Versicherungsvermittlerregister ( www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter), erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, https://www.ihk.de/nordschwarzwald/
Das Impressum eines Versicherungsmaklers (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34 c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung und Registrierung:
Hans Müller
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@Mueller.de
Versicherungsvermittlerregister ( www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, https://www.ihk.de/nordschwarzwald/
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO, erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, https://www.ihk.de/nordschwarzwald/
Das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns
mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO nach Erlaubnisbefreiung
und Registrierung:
Autohaus Hans Müller e.K.
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt
Telefon: 030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@AutohausMueller.de
Registergericht: Amtsgericht XY HR A 12345
Versicherungsvermittlerregister ( www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, https://www.ihk.de/nordschwarzwald/

Weitere Pflichtangaben

Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG zu beachten. Zwar fallen die in § 34c GewO Genannten nicht unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG  genannten Richtlinien, aufgrund des Trends in der aktuellen Rechtsprechung (z.B. LG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2010, Az.: 103 O 25/10; allerdings in Bezug auf Versicherungsvermittler) empfehlen wir gleichwohl das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) und c) TMG genannten Angaben zu ergänzen.
Danach ist mitzuteilen:
  • die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Quelle: DIHK, angepasst von IHK Nordschwarzwald.