Immobilien­makler, Darlehens­vermittler, Bauträger/Bau­betreuer und Haus­verwalter

Formulare

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung

  • Die Antragsformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular. Für die Beantragung der erforderlichen Nachweise entstehen bei den zuständigen Stellen ggf. weitere Kosten.
  • Um eine schnelle Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu ermöglichen, reichen Sie den Antrag bitte nur VOLLSTÄNDIG mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister bzw. dem Bundeszentralregister werden direkt an uns übersandt.
  • Eine Erlaubniserteilung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt oder im Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
  • Bei schriftlichen Anträgen erhalten Sie keine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen fehlen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
  • Persönliche Termine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB)

Erlaubnis und Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis - Formulardownload

Anträge für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute.
Anträge für GmbHs, UG (haftungsbeschränkt), AGs und Genossenschaften.

Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung

- nur für Anträge als Wohnimmobilienverwalter -

Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung muss den folgenden Musterwortlaut wiedergeben:

Versicherungsbestätigung ohne Personenhandelsgesellschaften

Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass Sie ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen haben, die die Voraussetzungen der § 15 und §15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.
Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.000.000 EUR.

Versicherungsbestätigung für Personenhandelgesellschaften und jur. Personen

Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass die o.g. Versicherungsnehmerin ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abgeschlossen hat, die die Voraussetzungen der § 15 und §15 a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.
Mitversicherte Personen sind:
1. ...............................…
2. ...............................…
3. ...............................…
Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mitversicherte Person mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mitversicherte Person mindestens 1.000.000 EUR.

Checkliste – Download

Überprüfen Sie mit der Checkliste, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Erlaubnis und die Registrierung haben.