Finanzanlagenvermittler

Muster - Erklärung nach § 24 FinVermV (Negativerklärung)

Sollte im Berichtszeitraum keine Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 34f GewO erfolgt sein, so kann eine Negativerklärung abgegeben werden. Ein Muster für eine Negativerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) finden Sie unter "Downloads". Wie auch der Prüfbericht muss die Negativerklärung bis spätestens zum 31.12. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres bei der zuständigen Erlaubnisbehörde abgegeben werden.